Sehr geehrte Damen und Herren,
wiederholt habe ich nun versucht meinem Wunsch Nachdruck zu verleihen, dass mir mein Gutschein wie zugesichert erstattet wird. (Telefonisch-per@Mail)
Ich fordere Sie deshalb letztmalig auf, mir die zugesicherte Summe von 100€ umgehend auf mein Konto zu erstatten.
Axel Hilbig
Postbank Essen
DE803601004300430398942430
BIC PBNKDEFF
Ich behalte mir ggf. rechtliche Schritte vor und werde das Anliegen an einen Rechtsanwalt weiter geben, sollte binnen einer Woche Stichtag 23.02.2016 das Geld nicht auf meinem Konto als gebucht eingegangen sein.
Bestell-/Kundennummer: Buchungsnr.: XFTI-28446614
Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de:
100€ Gutschein PK17-GXAF-R23E-FS2D
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Http://www.presseportal.de/pm/6561/3257202
Also letzte Frist per Einschreiben/Rückschein, danach sofort zum Anwalt. Der für Sie dann kostenlos ist.
Die Firma Ab-In-Den-Urlaub reagiert weder auf telefonische Beschwerde noch auf E-Mail jeglicher Art. Auch der Hinweis auf mögliche rechtliche Schritte werden ignoriert. Im Internet stehen hunderte Gleichgesinnte die sich über diese Vorgehensweise bei Ab-In-den-urlaub beschweren. Man darf mit so etwas nicht Werbung betreiben wenn man die Kunden im Nachhinein mit irgendwelchen fadenscheinigen Erklärungen vertröstet.
Hilfe bei der Lösung wäre sehr schön und würde dankbar angenommen werden