Unister - nicht erst seit gestern für Mondpreise bei der Flugbuchung bekannt (Bearbeitungsgebühren) sind auch kreativ, was der Nichtantritt von Flügen anbelangt.
Die Airline hakt aktiv bei Airlines nach, ob ein Flugsegment abgeflogen wurde um dann die Steuern und Gebühren anzufordern und zu vereinnahmen.
Den Kunden schreiben Sie, dass sie festgestellt haben, dass der Flug nicht angetreten wurde und sie daher die Steuern und Gebühren anfordern.
Da für diesen "selbstbereichernden" Vorgang nochmals 100 Eur "Bearbeitungsgebühr" anfallen (das Portal habe ich mit der Rückforderung gar nicht beauftragt) und der zu erstattende Betrag meist unter dieser Grenze liegt, wird keine Erstattung an den Kunden vorgenommen.
Im Gegenteil, der Kunde soll dankbar sein, dass ihm keine weiteren Kosten auferlegt werden.
Bestell-/Kundennummer: 9818888
Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de:
Rückerstattung der durch Germanwings/Eurowings erstatteten Steuern und Gebühren
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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