Norma will keine Gewhräleistung nach 2 Monaten abwickeln!

NORMA Lebensmittelfilialbetrieb
Nürnberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe bei Norma in Reutlingen eine Arbeitsleuchte erworben. (Vor ca. 1 Jahr)

Diese hat einen technischen Defekt und setzt regelmäßig aus.

Mit der Leuchte und dem Kassenbeleg bin ich in die Filiale und wollte die Gewährleitung des Händlers (Norma) in Anspruch nehmen.

Dies ist bei Norma laut Auskunft der Verkäuferin nur 2 Monate möglich. Dann muss der Kunde sich an die Hotline des Herstellers wenden…. und auf meine Kosten einsenden?

Die ist sogar auf der Internetseite von Norma so beschrieben!

http://www.norma-online.de/_d_/_kundeninformation_/_norma-garantie_

nach meiner Rechtskenntnis ist die unzulässig und muss abgemahnt werden.

Dieses Problem haben alle Kunden in Deutschland.

Ein Skandal!

Bestell-/Kundennummer: Bei allen Artikeln ab 2. Monat

Meine Forderung an NORMA Lebensmittelfilialbetrieb:

Abmahnung

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

"Nach Ablauf dieser zwei-monatigen NORMA-Garantie können Sie sich jederzeit mit Kassenbon und Garantiekarte an die entsprechende Hotline bzw. den Kunden- und Reparaturservice wenden".

Sie verwechseln Gewährleistung und Garantie.
Norma ist zu Gewährleistung verpflichtet, 6 Monate nach Kauf tritt
die sog. Beweislastumkehr ein, d. h. Sie müssen beweisen, dass
der Mangel von Anfang an bestand.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, deshalb müssen
Sie in den sauren Apfel beissen und mit den Portokosten ggfs. in
Vorleistung gehen.

Das wird leider auch von anderen Herstellern so gehandhabt.

Eventuell stellt Ihnen der Hersteller der Arbeitsleuchte
ein kostenloses Rücksendeetikett zur Verfügung.

Viel Erfolg.