Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihrer Verpflichtung aus dem Vertrag (Vertragsnummer 2477102), den Sofortbonus in Höhe von 200 EURO innerhalb von 90 Tagen ab Versorgungsbeginn auf mein Konto zu überweisen, bis heute nicht nachgekommen sind. Da der Versorgungsbeginn am 01.12.2015 war, war die Zahlung des Sofortbonuses am 01.03.2016 fällig. Ich möchte Sie ferner darauf hinweisen, dass aufgrund der Tatsache, dass für die Leistung der Zahlung des Sofortbonuses eine Zeit nach dem Kalender bestimmt war, Sie am 01.03.2016 in Zahlungsverzug geraten sind. Eine Mahnung meinerseits war nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB für den Eintritt des Verzugs entbehrlich. Aus demselben Grund können Sie sich nicht auf § 286 Abs. 3 BG berufen.
Ich fordere Sie somit auf, den vertraglich vereinbarten Sofortbonus samt Verzugszinsen unverzüglich auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen.
Wenn das Geld nach 3 Tagen nicht auf meinem Konto ist, werde ich weitere rechtliche Schritte einlaten.
Mit freundlichen Grüßen
Bestell-/Kundennummer: 02338727
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Zahlung des Sofortbonuses in Höhe von 200 EURO
Antwort auf die Beschwerde vom 07.03.2016
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Mitteilung.
Es freut uns, dass Ihr Anliegen bereits geklärt werden konnte. Gern können Sie unser Service Center kontaktieren, sollten sich Ihrerseits Rückfragen ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
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Extraenergie hat nach der Zahlungsaufforderung den Sofortbonus überwiesen.