Stromio verweigert Sonderkündigung bei Arbeitspreiserhöhung

Stromio GmbH
Kaarst

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 25.02.2016 erhielt ich von Stromio meine Jahresrechnung.

In der Jahresrechnung stellte ich eine Erhöhung des Strompreises zum 01.01.2016 fest.

Verwundert darüber, von Stromio nicht rechtzeitig über die Erhöhung informiert worden zu sein, habe ich am 27.02.2016 per Fax von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht und zum 31.03.2016 gekündigt.

Am 02.03.2016 erhielt ich vom Stromio Kundenservice die Antwort, dass - zusammengefasst - ein Sonderkündigungsrecht laut AGB bei Erhöhung des Strompreises aufgrund von hoheitlichen Belastungen nicht gewährt werde.

An dieser Stelle möchte ich auf folgende Urteile verweisen:

  1. Urteil OLG Hamm vom 14.5.2013 AZ: 19U 180/12 - EEG ist keine Steuer, basiert auf privatrechtlichen Verträgen.
  2. Dieser Auffassung folgt - nach meiner Kenntnis - auch der Bundesgerichtshof
  3. Urteil des LG Düsseldorf vom 22.10.2015 AZ: 14d O 4/15 (Sonderkündigung möglich auch aufgrund Erhöhung von Abgaben und Steuern, Urteil noch nicht rechtskräftig).
  4. Das Bundesverbraucherministerium sieht das ebenso (WAZ v. 19.2.2013).
  5. EuGH hat die Klausel - Preise einseitig anheben zu können - für nichtig erklärt.

Einer schnellen und zufriedenstellenden Lösung entgegensehend verbleibe ich.

Mit freundlichen Grüßen

Bestell-/Kundennummer: 000122779696

Meine Forderung an Stromio:

Stromio soll Sonderkündigung zum 31.03.2016 akzeptieren

Antwort auf die Beschwerde vom 07.03.2016
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

08.03.2016 | 06:02 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

bewerten sie die antwort von Stromio GmbH

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Sonderkündigung nicht akzeptiert, da gegen das Urteil des LG Düsseldorf vom 22.10.2015 AZ: 14d O 4/15 Berufung eingelegt wurde. Habe jetzt fristgerecht zu 02/2017 gekündigt, solange zahle ich den meiner Meinung nach unangemessenen hohen Grundpreis, danach nie wieder Stromio - fertig. Lichtblick scheint mir ein solider Anbieter zu sein, da zahle ich gerne etwas mehr!