Keine Auszahlung des Sofortbonus über 200 Euro nach 90 Tagen

Neuss

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihrer Verpflichtung aus dem Vertrag (Vertragsnummer 2477102), den Sofortbonus in Höhe von 200 EURO innerhalb von 90 Tagen ab Versorgungsbeginn auf mein Konto zu überweisen, bis heute nicht nachgekommen sind. Da der Versorgungsbeginn am 01.12.2015 war, war die Zahlung des Sofortbonuses am 01.03.2016 fällig. Ich möchte Sie ferner darauf hinweisen, dass aufgrund der Tatsache, dass für die Leistung der Zahlung des Sofortbonuses eine Zeit nach dem Kalender bestimmt war, Sie am 01.03.2016 in Zahlungsverzug geraten sind. Eine Mahnung meinerseits war nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB für den Eintritt des Verzugs entbehrlich. Aus demselben Grund können Sie sich nicht auf § 286 Abs. 3 BG berufen.

Ich fordere Sie somit auf, den vertraglich vereinbarten Sofortbonus samt Verzugszinsen unverzüglich auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen.
Wenn das Geld nach 3 Tagen nicht auf meinem Konto ist, werde ich weitere rechtliche Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Bestell-/Kundennummer: 02338727

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Unverzügliche Überweisung des Sofortbonuses in Höhe von 200 plus Verzugszinsen

Antwort auf die Beschwerde vom 07.03.2016
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

08.03.2016 | 11:53 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir freuen uns, dass Ihr Anliegen bereits geklärt werden und möchten uns natürlich für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Sollten sich bei Ihnen Rückfragen ergeben, können Sie sich selbstverständlich an unser Service Center wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst