ich hatte mich im Dezember 2015 dazu entschieden als Geschenk zum Hochzeitstag eine Städteereise nach Venedig zu buchen. Über das Portal "ab in den Urlaub" wurde mir ein attraktives Angebot für Flug und Hotel im Juni 2016 angezeigt, dass ich auch buchen wollte. Nachdem ich unsere Namen und meine Emailadresse eingegeben hatte, wurde ich aufgefordert meine Bankverbindung bzw. Kreditkarte anzugeben, damit der Reisepreis eingezogen werden konnte. Da ich doch sehr verwundert war, dass ich im Dezember 2015 schon eine Reise komplett bezahlen sollte, die erst im Juni 2016 stattfinden sollte, habe ich die Buchung an dieser STelle abgebrochen, zumal ich trotz Bezahlung keinen Sicherungssschein erhalten hätte. Dieser sollte mir zu einem spÄteren Zeitpunkt ausgehändigt werden. Die Buchung wurde von mir, wie gesagt, abgebrochen. Trotzdem erhielt ich von "Ab in den Urlaub" oder besser der UNISTER sofort 3 Rechnungen übermittelt, die von mir sofort bezahlt werden sollten. Auf meine Einlassung, dass die Buchung von mir abgebrochen und nicht abgeschlossen wurde, ist man nicht eingegangen.
Mittlerweile habe ich eine Anwaltskanzlei beauftragt, meine Interessen zu vertreten mit dem Ergebnis, dass Unister sich stur weigert, Briefe oder Anrufe meines Anwaltes zu beantworten. Allerdings werde ich direkt mit Mails bombadiert, die Rechnungen über Flug, Hotel und (natürlich das wichtigste) Vermittlungsgebühren für Unister beinhalten.
Es wundert mich nicht, dass dieses Unternehmen mittlerweile in den gängigen Medien mehrfach als äußerst fragwürdig dargestellt wurde und auch schon Staatsanwälte ihr Interesse an den Machenschaften des Unternehmens zeigen.
Ich kann nur jedem den Rat geben
FINGER WEG VON JEGLICHEN BUCHUNGEN BEI DIESER UNTERNEHEMSGRUPPE
Meine Forderung an AB in den Urlaub / Unister Deutschland:
Anerkennung, dass die Reise überhaupt nicht gebucht wurde
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Hallo Herr Döhmen,
mir ist genau das gleiche widerfahren ohne irgendeine Zahlungsart ausgwählt zu habe, bekame ich beim abbrechen eine Buchungsbestätgung und die Aufforderung zu zahlen. Da ich Studentin bin, habe ich noch kein Anwalt aufgesucht. Jedoch habe ich mehrmals bei Ab-in den Urlaub angrufen und Mails verschickt, leider bisher keine Rückmeldung nur die Aufforderung zu zahlen. Haben Sie inzwischen schon Erfolg?
Moin!
Mir ergeht es gerade ebenso.
Buchung hatte ich abgebrochen. Nun landen Mahnungen in meinem Postfach, obwohl ich noch nicht einmal eine Rechnung, bzw. Buchungsbestätigung bekommen habe.
Gibt es schon Erkenntnisse, wie man dagegen am Besten vorgehen kann?