Ich habe (unter Zeugen) am 29.01.2016 bei der AOK Friedrichshafen, Charlottenstraße 15/1, 88045 Friedrichshafen eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingeworfen.
Leider kam keine Rückmeldung, also natürlich auch keine Kündigungsbestätigung nach § 175 SGB V.
Also schickte ich - dieses Mal per Einschreiben mit Rückschein eine Kündigung (zum nächstmöglichen Zeitpunkt) an die AOK in Stuttgart (Presselstraße 19, 70191 Stuttgart).
Den Erhalt des Schreibens wurde am 19.02.2015 von einem Herrn H. Schüssler bestätigt. Seither ist wieder nichts passiert. Und wir haben jetzt schon ca. 2.5Wochen nach Erhalt des Schreibens.
Leider möchte ich die Schreiben ohne Antwort nicht 10Mal wiederholen und ich persönlich finde es unmöglich gar keine Reaktion zu erhalten (weder schriftlich noch tel.) und merke hiermit an, dass so fast 6 Wochen vergangen sind - ohne Reaktion.
Ich sehe mich bei weiterer Tatenlosigkeit der AOK gezwungen, rechtliche Schritte (Fachanwalt für Sozialrecht) einzuleiten, da ich keinen anderen Weg sehe, eine Kündigungsbestätigung zu erhalten.
Bestell-/Kundennummer: A022480939
Meine Forderung an AOK Baden-Württemberg:
Kündigungsbestätigung der AOK Ba-Wü. bis zum 11.03.2016
Antwort auf die Beschwerde vom 08.03.2016
Abteilung: Pressestelle
09.03.2016 | 10:40 Uhr
Guten Tag,
gerne würde ich mit Ihnen in Kontakt treten, um die Missverständnisse und Unannehmlichkeiten auszuräumen, die Ihnen entstanden sind. Da aus der ReclaBox Ihre persönlichen Versichertendaten nicht erkennbar sind, würde ich Sie bitten uns Ihre Kontaktdaten zukommen zu lassen.
Bitte melden Sie sich bei der AOK - Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben, Pressestelle: Stefanie Dewor, Charlottenstr. 49, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 371-179, Fax 0751 371-51179, E-Mail stefanie.dewor@bw.aok.de.
Ich werde mich selbstverständlich gerne umgehend nach Ihrer Kontaktaufnahme um Ihr Anliegen kümmern.
Bitte veranlassen Sie zusätzlich die Löschung des Vermerks aus der ReclaBox. Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn wir in einem direkten, persönlichen Austausch und nicht über eine externe Plattform eine in Ihrem Sinne passende Lösung herbeiführen können.
Es grüßt Sie freundlich
Stefanie Dewor
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Sorry, das Datum habe ich oben nicht korrekt angegeben:
Richtig heißen müsste es
"Den Erhalt des Schreibens wurde am 19.02.2016 von einem Herrn H. Schüssler bestätigt. "
Quelle Wikipedia:
"Der Rechtsbegriff Kündigung steht für die Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses durch einseitige, zugangsbedürftige/empfangsbedürftige Willenserklärung; "
Also: einseitig!
Eine "Bestätigung" oder sowas ist nicht erforderlich!