Sonderkündigungsrecht bei Tod des Vertragsnehmers missachtet

Stromio GmbH
Kaarst

Wir haben einen Stromvertrag eines Verstorbenen übernehmen wollen, als Stromio aber einen Erbschein verlangte, den wir als nicht notwendig erachteten, haben wir vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und den Vertrag aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB per Einschreiben v. 06. 02. 2016 zum 29.02.2016 gekündigt (siehe § 22 AGB).

Stromio hat, obwohl wir nicht in die elektronische Kommunikation über die Stromio Website eingewilligt (§ 24 AGB) haben, den Vertrag eigenmächtig und einseitig mit Schreiben vom 11.02.2016 bis zum 31.01.2017 verlängert und gleichzeitig den Stromvertrag zu diesem Zeitpunkt (31.01.2017) gekündigt.

Eine Vertragsverlängerung bis zum 31.01.2017 wie von Stromio behauptet, kann schon deshalb nicht zustande gekommen sein, da Stromio uns weder eine Vertragsbestätigung in Textform hat zukommen lassen, noch eine Möglichkeit der Fehlerkorrektur vor Abschluss der Bestellung durch eine Zusammenfassung der eingegebenen Daten eingeräumt hat (§2 AGB).

Wir haben mittlerweile den Anbieter EWV (Kundennummer 658.689. 392) mit der Belieferung von Strom beauftragt und fordern Stromio auf, den Zähler mit sofortiger Wirkung freizugeben und eine ordentliche Abrechnung zum 29.02.2016 vorzulegen.

Bestell-/Kundennummer: 121514309

Meine Forderung an Stromio:

Sofortige Akzeptanz der Kündigung

Antwort auf die Beschwerde vom 15.03.2016
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

16.03.2016 | 06:01 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kündigung wurde von Stromio jetzt akzeptiert, vielen Dank an die Reclabox!