Im Feburar letzten Jahres habe ich einen Vertrag für Gas und Strom bei Care-Energy abgeschlossen. Nachdem mehrere Monate vergangen waren und es immernoch nicht zu einer Belieferung kam, habe ich im Mai letzten Jahres sowohl schriftlich als auch über das Online-Portal gekündigt. Ich erhielt nie eine Bestätigung.
Nun bekam ich Mitte Februar diesen Jahres eine Rechnung für eine Leistung, die ab März 2016 bezogen werden soll. Bei den Stadtwerken wurde ich zum 01.03.2016 abgemeldet. Ich habe sofort schriftlich Widerspruch eingelegt und sicherheitshalber erneut eine Kündigung mit sofortiger Wirkung geschickt, bei der ich mich auf Punkt 13.2 der AGBs bezogen hatte.
"13.2 Kommt innerhalb von sechs Kalendermonaten ab Vertragsschluss
aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keine Belieferung des Kunden
zustande, haben beide Vertragsparteien das Recht, den Stromliefervertrag
mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Teilt der Endkunde die in seinem Auftrag
anzugebenden Daten nicht vollständig oder nicht richtig mit, hat CEAG das
Recht, den Stromliefervertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. "
Dieses Mal hatte ich die Schreiben per Einschreiben geschickt. Eine Kündigungsbestätigung habe ich wieder nicht erhalten.
Daraufhin wurde tatsächlich meine Abmeldung bei den Stadtwerken widerrufen und ich bin nun offiziell seit 02.03.2016 wieder Kunde bei den Stadtwerken.
Trotzdem bekam ich heute eine erneute Aufforderung die Zahlung zu tätigen.
Bestell-/Kundennummer: 310137247
Meine Forderung an Care-Energy:
Bitte senden Sie mir die Kündigungsbestätigung meines Vertrages zu und unterlassen Sie weitere Zahlungsforderungen.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich habe zwar keine weitere Zahlungsaufforderung bekommen, habe aber generell noch keine Rückmeldung bekommen und auch keine Kündigungsbestätigung.