Am 1.11.13 erwarben wir eine Waschmaschine WM14Q30 L. Wir entschieden uns für eine Siemens Waschmaschine, da wir in der Vergangenheit mit einem Gerät aus dem gleichen Hause weit über 10 Jahre gute Erfahrungen hatten. Leider hielt die Freude nicht so lange an, die Maschine war bereits im September 2014 defekt -> Lagerschaden-> nach Gespräch mit dem Backoffice Umtausch des Gerätes. Nun, nach weiteren 1,5 Jahren ist auch diese Maschine wieder defekt. Ein Telefonat mit Siemens ergab, daß die erste 2 jährige Garantie abgelaufen ist, und wir uns an einen Service vor Ort wenden sollen. Ein Partnerreparaturbetrieb konnte uns nicht genannt werden. Ein ortsansässiger Hausgeräteservice prüfte die Maschine und stellte erneut einen Lagerschaden fest. Bei Kontaktaufnahme der Reparaturfirma mit Siemens wurde eine kostenfreie Ersatzteilbereitstellung zugesagt. Die Reparaturkosten sollen wir selbst übernehmen. Es ist ein relativ hoher Arbeitsaufwand notwendig und der Hausgeräteservice rät zu einen Geräte-Neukauf auf Grund der Kosten.
Für uns war Siemens ein Marken- und Qualitätsbegriff. Daher ist es uns unverständlich, dass eine Waschwaschine eines 4 Personen Haushaltes nur 1,5 Jahre hält. Auf der Internetseite wird mit Nachhaltigkeit geworben. Das passt nicht zusammen.
Wir sind enttäuscht.
Bestell-/Kundennummer: 0100700231
Meine Forderung an Siemens:
Erstattung der kompletten Reparaturkosten (Teile und Arbeitszeit)
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 1
Zu Berlin56:
Es passt auch nicht zusammen, dass man in kurzer Zeit 74 Kommentare abgibt, nur um welche abzugeben.
Man sollte erst einmal die Beschwerde lesen, dann die Zeiten ausrechnen und sich erst dann verbal austoben.
Vielleicht kommen Sie ja jetzt von selber drauf!
Ansonsten: Nicht Qualität durch Quantität ersetzen! Aber wenn man zu viel Zeit hat.