Rückzahlung Guthaben

Chemnitz

der o. g. Stromlieferant ist nicht in der Lage, einen überzahlten Betrag in Höhe von ca. 200 Euro an mich rück zu überweisen. Diese Beträge sind der Schlußrechnung für das Abrechnungsjahr 2015 geschuldet.

Der Versorger hat, da er angeblich keine Zählerstandsmitteilung bekommen hat (was jedoch nicht stimmt) einen Durchschnittsverbrauch ermittelt - jenseits von gut und böse, und den dazu ermittelten Betrag abgebucht. Trotz meines sofortigen Widerspruches wurde 2 Wochen später auch der natürlich erhöhte neue Abschlagsbetrag abgebucht.

Mehrfache Schreiben per E- Mail wurden nicht einmal beantwortet. Man bekommt nur eine vorgenerierte Antwort und die Mitteilung, daß sich ein zuständiger Mitarbeiter der Sache annehmen und klären wird. Aber dabei bliebt es. Am 20.02. 16 erhielt ich nur eine geänderte Schlußrechnung. Eine Rücküberweisung wollte man nicht vorhnehmen, sondern den Betrag mit künftigen Abschlagszahlungen verrechnen. Dieser Variante stimmte ich jedoch nicht zu, ich forderte ausdrücklich die Rücküberweisung der Überzahlung.

Anrufe bei der Hotline der Firma werden entgegen genommen, jedoch verweist man immer wieder auf die Buchhaltung und man wolle diese nochmals in Kenntnis setzen. Danach - still ruht der See.

Ich habe jetzt noch einmal ein Anschreiben gefertigt und habe gleichzeitig den Stromvertrag zum nächstmöglichen Termin gekündigt.

Ich kann nur vor diesen Stromanbieter warnen!

Bestell-/Kundennummer: Kunden Nummer 01833653

Meine Forderung an Extra Energie Chemnitz:

Rückerstattung des überzahlten Betrages

Antwort auf die Beschwerde vom 28.03.2016
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

30.03.2016 | 12:04 Uhr

Sehr geehrter Herr Schäfer,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Hinsichtlich Ihres Anliegens haben wir Sie bereits separat kontaktiert.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

bewerten sie die antwort von ExtraEnergie GmbH

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst