Verlust des Retourenpackets

Simbach am Inn

Ich habe bereits am 19.12.2015 ein Retourenpaket per Einschreiben (Porto 6,75 Euro) an den Händler zurück geschickt. Jedoch konnte es aus einem mir damals unbekannten Grund nicht zugestellt werden. Das Retourenpaket wurde vom Postmitarbeiter fälschlich als Brief anstatt als Paket frankiert. Das wurde von mir jedoch zu spät bemerkt.

Nach der Zahlungsaufforderung des Unternehmens habe ich mitgeteilt, die Sendung retourniert zu haben.

Danach habe ich bei der Deutschen Post eine Nachforschung beantragt. Jedoch wurde diese Nachforschung zwei Mal nicht erledigt. Erst beim 3. Mal.

Vor einer Woche wurde mitgeteilt, dass diese nicht erledigt und neu beantragt wurde. Am 23.03.2016 habe ich nun ein Schreiben der Deutsche Post erhalten, in dem bestätigt wurde, dass die Sendung offenbar "verloren gegangen" ist. In dem Schreiben steht, dass die Haftung nur bis 25 Euro übernommen wird. Sowie 3,60 Euro Porto erstattet werden. Der Warenwert bzw. die Verlustsumme beträgt jedoch 119,10 Euro. Ich sehe überhaupt nicht ein, dafür haften zu müssen. Ich habe extra den versicherten Versand gewählt. Dafür, dass es falsch berechnet wurde, kann ich nichts und die Post hat eindeutig ihren Auftrag nicht erfüllt. Meiner Meinung nach handelt es sich klar um Diebstahl. Wofür dient bitte ein versicherter Versand, wenn es anscheinend dann nichts zählt?

Ich werde das dem Verkaufsunternehmen mitteilen, dass die Deutsche Post die volle Summe nicht ersetzen will. Ich bin normalerweise verpflichtet, dem Unternehmen den Betrag nach Rückerstattung durch die Deutsche Post weiter zu überweisen, da ja das Paket verschwunden ist. Nur wie komme ich dazu, wenn ich die Ware nicht behalte?

Bin ich mit dem Nachweis des versicherten Versandes auf der rechtlich sicheren Seite, da der Versandhändler nach wie vor auf Zahlung mir gegenüber besteht oder bleibt der Schaden am Ende an mir hängen oder muss das Unternehmen sich selbst um die Klärung kümmern bzw. den Betrag als Verlust abschreiben?

Ich sehe das Vorgehen der Deutschen Post als absolute Dreistigkeit an und habe der Vorgehensweise auch diesbezüglich bereits widersprochen. Weitere Schritte lasse ich mir noch offen.

Meine Forderung an Deutsche Post:

Erstattung des vollen Warenwerts durch die Deutsche Post

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Nach meiner schriftlichen Beschwerde/Einspruch hat sich die Dt. Post in einem Schreiben dazu geäußert, dass bei Briefsendung ein Haftungswert von max. 25 Euro vorliegt. es gab kein Einsehen dahin gehend, dass der Postbeamte das Paket falsch als Brief frankiert hat. für 0,50 Cent mehr wäre es ein Paket gewesen und bis zu 500 Euro versichert gewesen. kein Wort dazu vom Schalterbeamten. auch habe ich gesehen, dass beim Sendungsstatus nun vermerkt ist, dass es nicht zugestellt werden kann und an den Absender retourniert wird. jedoch war im Schreiben keine Rede von einer Rücksendung, nur von den 25 Euro Erstattung. Laut Anwaltsauskunft wäre jedoch der Differenzbetrag von 90,50 nicht zu bezahlen, da es ein versichertes Einschreiben war. von daher wird der Händler nur den Differenzbetrag der Post erhalten, jedoch nicht die volle Summe.

Dt. Post zahlt nur Briewert, jedoch nicht Paketwert, da als Brief statt Paket frankiert wurde vom Postbeamten. Somit fordert die Firma weiter den Betrag vom Käufer, obwohl retourniert wurde. Es wird wohl ein Anwalt eingeschaltet, da versichert retourniert wurde.