Sollte wegen einem Gips nicht mitgenommen werden

Köln

Ich habe nach einer Operation in der Uniklinik Dresden am 17.02.2016 am 22.02.2016 einen Rückflug für den 27.02.2016 von Dresden nach Köln gebucht. Bei der Buchung habe ich angegeben, dass ich zum Zeitpunkt des Rückfluges einen geschlossenen Unterschenkelgips habe, auf Krücken laufe und deshalb auf Hilfe angewiesen bin. Ich konnte deshalb nicht den Basic Tarif buchen, sondern musste den etwas teueren SMART Tarif buchen, was für mich aber in Ordnung war.

Am Tag des Rückfluges fragte mich eine Mitarbeiterin der G-Wings am Flughafen Dresden erstmalig nach einer ärztlichen Bescheinigung, wann ich den Gips erhalten habe, da Dieser älter als fünf Tage sein müsse. Da ich die Bescheinigung nicht vorweisen konnte, wurde mir gesagt, dass man mich aus diesem Grunde leider nicht mitnehmen könne. Selbstverständlich habe ich die Mitarbeiterin darauf hingewiesen, dass ich bei der Buchung nicht darauf hingewiesen worden bin, dass eine solche Bescheinigung notwendig ist. Erst nach massiven Beschwerden und Androhung rechtlicher Schritte konnte ich fast am Ende der Boardingzeit doch noch mit Hilfe der Mitarbeiter des Roten Kreuzes einsteigen.

Nach meiner Rückkehr hat meine telefonischen Nachfrage bei G-Wings ergeben, dass es eine solche Vorschrift nicht gibt und dass das Verhalten der Mitarbeiterin falsch war. Auf meine schriftliche Beschwerde hat G-Wings auch nach über vier Wochen immer noch nicht geantwortet. Kundenservice geht halt anders.

Bestell-/Kundennummer: Buchungsnummer: M5P17F

Meine Forderung an Eurowings Aviation:

Eine Erklärung und Entschuldigung

Firmen-Antwort ausstehend seit 9 Jahren, 326 Tagen und 20 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Keine sichtbaren Kommentare in der lokalen Migrationsdatenbank.