Per Email erteilte Aussagen sind im Schadensfall nicht gültig

Köln

Vor Vertragsabschluss der Zahnzusatzversicherung habe ich per Email angefragt, ob ich auch die beiden bei mir genetisch (fehlender Zahnkeim) fehlenden Backenzähne 37+47 im Antrag als fehlende Zähne anzugeben habe.

Antwort von AXA per Email zu dieser Frage: Gerne beantworte ich Ihre Frage: Im Kiefer nie vorhandene Zähne gelten nicht als fehlende Zähne.

Dementsprechend habe ich diese beiden Zähne auch nicht im Antrag als fehlende Zähne angegeben.

Mit Einreichung des ersten Heil- und Kostenplans wurde mir von AXA die Zahnversicherung fristlos gekündigt, da die beiden Zähne nicht im ursprünglichen Antrag als fehlend vermerkt wurde + somit damals ein Vertrag nicht zustande gekommen wäre.

Habe daraufhin AXA den ausgedruckten Emailschriftverkehr mit der Info, dass ich damals die fehlenden Zähne angegeben habe und der o. g. Antwort zukommen lassen.

Meine Ansprüche werden nicht anerkannt.

Also VORSICHT mit der AXA = Zusagen werden nicht eingehalten + hauptsache, es wird ein neuer zahlender Kunde gefangen

Bestell-/Kundennummer: 4930854331

Meine Forderung an AXA Versicherung:

Meine bislang unnötig gezahlten Monatsbeiträge

Antwort auf die Beschwerde vom 05.04.2016
AXA Versicherung AG

Abteilung: Kundenservice

06.04.2016 | 09:08 Uhr

Guten Tag,

wir würden den Fall gerne an unser Beschwerdemanagement geben. Könnten Sie bitte über das folgende Formular Ihre Kontaktdaten und idealerweise eine Vertrags- oder Kundennummer zukommen lassen?

https://entry.axa.de/dvtof/?Formular=MailKontakt&SUBJECT=AX008&TOPIC=TS018
Herzlichen Dank und beste Grüße aus Köln
Ihr AXA Social Media Team

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst