Überweisung des Mindestrückzahlbetrages laut tel. Zusage

Barmer GEK
Hauptsitz Leipzig

Betr. Versicherungs. -Nr. U053564635

Sehr geehrte Damen und Herren,

bzgl. meiner Zuzahlung über der Grenze von 1% für Krankenhausaufenthalt, Physiotherapie, Fahrtkosten, Medikamente im Zeitraum 2015, erhielt ich nach nochmaliger Prüfung (letzte Januarwoche 2016) die telefonische Zusage der Mitarbeiterin Frau H. (Barmer GEK-Zweigstelle Torgau), dass ein Mindestsrückzahlbetrag von € 130,00 (an mich) zur Überweisung aussteht. Alle Unterlagen wurden per 20.01.2016 an die Barmer GEK auf dem Postweg versandt. Auf nochmalige tel. Anfrage Ende Februar 2016 wurde mir wiederholt durch o. g. Mitarbeiterin die Zusage zu o. g. Rücküberweisungsbetrag gemacht.

Ich möchte Sie nun höflichst auffordern, den noch ausstehenden o. g. Mindestrückzahlbetrag unverzüglich auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

Als Zahlungseingang habe ich den 13.04.2016 vorgemerkt.

Mit freundlichen Grüßen Doerschmann

Bestell-/Kundennummer: Versicherungs.-Nr. U053564635

Meine Forderung an Barmer GEK:

Überweisung des Mindestrückzahlbetrages laut tel. Zusage der Mitarbeiterin Frau Hommel

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