Kindergeldzuschuss

Kassel

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Kindergeldzuschuss ist abgelehnt worden mit der Begründung, dass wir zu wenig Einkommen hätten und uns an die ARGE wenden sollten.

Dabei waren wir lediglich in einer stationären Therapie für die Zeit von 4 Monaten und haben während dieser Zeit Übergangsgeld erhalten. Ich war die ganze Zeit allerdings weiterhin bei der Firma beschäftigt.

Es kann nicht sein dass die Leute in Kassel das nicht verstehen können. Wir haben bereits mehrmals alle Unterlagen dort eingereicht und auch Widerspruch eingelegt.

Sollte diese Beschwerde nicht fruchten werde ich mittels meines Anwaltes gegen die Kindergeldkasse vorgehen und mir weiterhin vorbehalten damit an die öffentlichen Medien zu gehen.

Vorerst verbleibe ich mit freundlichem Gruß

Jochen Ramjoué

Bestell-/Kundennummer: F41.32 - KG.-Nr.: 311FK313850

Meine Forderung an Familienkasse Hessen:

Erstattung des Kindergeldzuschlages seit November 2015

Firmen-Antwort ausstehend seit 10 Jahren, 209 Tagen und 10 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

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