Hallo, anbei die Reisedaten meiner Urlaubsreise nach Gran Canaria; dort wurde ein Gutschein über EUR 50 (Gutscheincode 7LMA-XFM6-6JU7-368K) versprochen ohne Hinweis, dass innerhalb einer Frist die Kontodaten mittgeteilt werden sollten; diese sind m. E. auch bei Ab-in-den-Urlaub vorhanden, weil dies nicht meine erste Reise dort ist. Ausserdem habe ich diese sofort übermittelt, als man mir das gesagt hat; leider erfolgte der Hinweis erst nach Ablauf der sogenannten Frist. Jetzt wird behauptet, ich hätte die Frist versäumt und man will den Gutschein nicht auszahlen. Ich halte das für unlauteren Wettbewerb, weil ein Versprechen gemacht wird, das dann mit fadenscheinigen Argumenten nicht eingehalten wird. Können Sie mir helfen? Vielen Dank! Gruß W. Wehrle
P. S. ich würde Ihnen gerne auch noch eine PDF-Datei mit den Reisedaten schicken; wo kann ich das tun?
Bestell-/Kundennummer: URBTE6FNWZCQAAABKBF6DVYN
Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de:
Auszahlung des Gutscheins
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Das ist wohl ein generelles Problem, bei dem vielleicht auch die Verbraucherzentralen mithelfen könnten. Ich finde derartige Machenschaften schon am Rande der Kriminalität. Es wäre mir Recht, wenn das Ganze weiter verfolgt werden würde. Danke.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
. die Frage ist, ob seitens der ReclaBox noch etwas passiert? Kann man nicht die Verbraucherzentralen einschalten?