Ich bin im Oktober aus meiner Wohnung ausgezogen, kurz zuvor gab es einen Vermieterwechsel. Nun ist der neue Vermieter Deutsche Wohnen. Dieser hat beim Kauf vom Altmieter scheinbar kein Übergabeprotokoll für die Wohnung erhalten. Meinerseits ist das Übergabeprotokoll leider auch nicht auffindbar. In diesem steht jedoch ein schon bestehender Mangel an einer Tür drin. Nun fordert die Deutsche Wohnen von mir 140 Euro Schadenersatz. Meine Freundin und ich können bezeugen, dass der Schaden zuvor schon bestand. Desweiteren hat Deutsche Wohnen uns nie eine richtige Rechnung zukommen lassen, sondern sofort Mahnungen losgeschickt ohne Angabe von Gründen oder Ähnichem. Eine Frechheit.
Meine Forderung an Deutsche Wohnen:
Verzicht auf Schadenersatzforderung, da Fall unklar ist.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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