18.04.2016 | 06:54 Uhr · 382 Views · von Jesse Pinkman

IBERIA LAE S.A. (Frankfurt)

Urlaub ohne Gepäck - IBERIA machts möglich

Wir (2 Personen) sind mit Iberia, von Düsseldorf über Madrid - nach New York (am 24.03.16) geflogen. Es sollte eine Kurzreise von 6 Tagen sein. In NY angekommen, stellten wir fest, dass unser Gepäck nicht da ist.

Sofort am Flughafen gemeldet. Vom Hotel aus mehrmals angerufen. Erst nach 2 Tagen (2 von 6 Tagen) kam der Koffer.

Auf meine Emails reagiert IBERIA, bis heute nicht.

Meine Forderung

Entschädigung, Erstattung der Kosten für notwendigen Dinge, die in NY gekauft werden mussten

Kommentar

05.05.2016 | 08:48 Uhr · Klaus Schlesinger

Es empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

1.
Anmahnung des Betrages unter angemessener Fristsetzung (drei bis vier Wochen) per Einschreiben (wegen der Nachweisbarkeit der Zustellung).

2.
a)
-bei Ablehnung der Ansprüche: Klage. Gerichtsstand wäre hier Düsseldorf als Erfüllungsort.
-bei Nichtreaktion: internationales Mahnverfahren

oder:
b)
Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesministerium für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn, Postanschrift: 53094 Bonn zur Schlichtung anrufen.
Näheres siehe auch: http://fluggastrecht.blogspot.de/2014/02/schlichtungsstelle-fur-den-offentlichen.html zur Schlichtung und
http://www.fluggastrecht.blogspot.de/2015/03/fluggastrechte-durchsetzen.html zur Durchsetzung von Fluggastrechten