Die Firma Boland International GmbH hat uns im Rahmen dieses Kaufvertrages die Lieferung von 600 Neufahrzeugen des Typs Audi Q7 3.0 TDV6 in Tranchen von 50 bis 100 Einheiten/Monat mit Auslieferungsbeginn ab September 2015 zugesichert.
Erstmalige Einschaltung der uns vertretenden Anwaltskanzlei http://www.osborneclarke.com/ im 4. Quartal 2015, nachdem keinerlei Anzeichen von bevorstehenden Lieferungen zu ersehen waren.
Als wir per Anwalt von einer Teillieferung über 350 Fahrzeuge zurückgetreten sind, ließ Herr Boland u. a. durch seinen Anwalt verlauten, er hätte sehrwohl ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen und die ersten Auslieferungen sollten in Kürze erfolgen.
Januar/Februar 2016 kamen dann doch 50 Fahrzeuge zur Auslieferung.
Am 01. Februar 2016 erhielten wir auf Nachfrage nach weiteren Auslieferungen folgende knappe Information:
". ich habe bei meinen Lieferanten (Plural) einen kontinuierlichen Bedarf über 100 bis 150 EH monatlich angemeldet, welcher mir aufgrund meiner bisherigen Performance bestätigt wurde. Mit freundlichen Grüßen/With best regards"
Somit widerlegt Herr B. selbst die Aussage seines Anwaltes Dr. R., ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen zu haben. Dies hat er somit definitiv nicht. Das stellt einen Vertragsbruch dar.
Die Firma Boland International GmbH war anscheinend wohl nie in der Lage, die verkauften Fahrzeuge selbst einkaufen zu können.
Im März 2016 erhielten wir auf Nachfrage nach der nächsten Tranche folgende höchst interessante Nachricht:
". Die Situation gestaltet sich schwierig, weil mein Audi-Lieferant von seinem Importeur keine Lieferzusagen unter 6 Monaten erhält, für Fahrzeuge, die von der Konfiguration her offensichtlich für andere Märkte bestimmt sind. "
Herr B. verstrickte sich somit von Tag zu Tag in immer mehr Widersprüche. Hat dieses Geschäftsgebaren vielleicht sogar Folgen im strafrechtlichen Sinne?
Wir sind mittlerweile schriftlich vom Gesamtvertrag zurückgetreten mit einer Frist bis 08. April 2016 zur Rückzahlung der geleisteten Anzahlung und haben uns das Recht auf Forderung von Schadenersatz vorbehalten.
Bis zum heutigen Tag, den 19.04.2016 keinerlei Resonanz seitens Boland International GmbH/Hr. Timo B. oder dessen Anwaltskanzlei.
Wie Herr B. sagen würde: "Es bleibt spannend. "
Wir halten Sie auf dem Laufenden, denn wir fahren unsere Geschütze auf in jeglicher Hinsicht.
Bestell-/Kundennummer: Liefervertrag vom 02.07.2015
Meine Forderung an Boland International ivwh.com:
100%ige und umgehende Rückerstattung der geleisteten Anzahlungen
Antwort auf die Beschwerde vom 19.04.2016
Ich möchte zu der obigen Beschwerde und den weiteren Kommentaren klarstellen, dass es nicht meinem kaufmännischen Verständnis entspricht, eine vertragliche Auseinandersetzung über das Internet zu führen.
Daher möchte ich in der gebotenen Kürze nur entgegnen, dass es ein zivilrechtliches Verfahren vor dem Landgericht gegeben hat, das sein Ende dadurch gefunden hat, dass die Proficon Deutschland Ltd., vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Christian Garke, ihre Klage zurückgenommen hat und die Kosten des Rechtsstreits tragen musste.
Auf weitere „Beschwerden“ und „Kommentare“ von Herrn Garke werde ich zukünftig nicht antworten.
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Bis dato völlige Ignoranz unserer Beschwerde.
Bei dem Preis für 600 neue Audi Q7 in Höhe von ca. 35 000 000€ würde ich mich doch lieber an einen Anwaltn wenden, als zu versuchen das über ReclaBox zuregeln.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Aufgrund taktischen Gründen keine Informationen unsererseits die letzten Wochen. gleich neues Update.
Zwischenzeitlich wurde Klage eingereicht gegen die ehemalige Boland International GmbH.
Herr B. hat diese in Com2 GmbH (Eintragung im Handelsregister am 29.01.2016) umbenannt.
Die Com2 GmbH ist umgezogen in die Badestraße 27,20148 Hamburg.
Die Klage gegen Com2 GmbH wurde erfolgreich zugestellt.
Aufgrund des gegebenen Sachverhaltes wurde Strafanzeige gegen Herrn B. eingereicht, da bei Abschluß des Vertrages mit uns nachweislich kein kongruentes Deckungsgeschäft vorlag und die Com2 GmbH (ehemals Boland International GmbH) keine Liefermöglichkeit hatte. Dies geht aus vorliegenden stichfesten Beweisen hervor.
Die Com2 GmbH, Badestraße 27, 20148 Hamburg - (ehemals Boland International GmbH, Alsterufer 20, 20354 Hamburg) jeweils vertreten durch deren Geschäftsführer B. hat bereits am 14.03.2016 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt!
So einfach geht es, Kunden um deren hart verdientes Geld zu betrügen und damit ungeschoren davonzukommen!
Dennoch besteht in diesem Fall eindeutig der dringende Verdacht des Straftatbestandes bzgl Betruges! Wir hoffen, der Staatsanwalt wertet die eindeutigen Beweise richtig aus und ist bestrebt, Herrn B. anzuklagen!
Http://www.insolvenz1.com/Com2+Gmbh-Hamburg-Insolvenz.html
Herr B. hat für seine Firma Boland International GmbH hat mittlerweile Insolvenz angemeldet.
Achtung: Er verkauft weiterhin mit ähnlich klingender Firma "BIG Boland International ivwh.com GmbH Fahrzeuges des gleichen Typs "Audi Q7 3.0 TFSI", die er uns nicht lieferte und die gesamte Anzahlung einbehalten hat.
Richtig, meines Erachtens riecht das stark nach Betrug, aber das muss nun leider das Gericht entscheiden! .