Und wieder einmal: DHL kündigt die Lieferung eines Pakets an, und dann bleibt es mehr als einen Tag im Start-Paketzentrum liegen. Man wartet daheim - vergebens. Die "guten Nachrichten" von DHL sind so glaubwürdig wie die Pünktlichkeitsversprechen der Deutschen Bahn. Wann führt man auch für die Paketzustellung eine Entschädigungspflicht ein, wenn sie die Termine nicht einhält?
Meine Forderung an DHL:
400 Euro ab vier Stunden Verspätung wie bei Flügen.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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