Ich habe im Juli 2015 einen gerichtlichen Mahnbescheid vom Inkassobüro Muth & Faust erhalten. Dem habe ich insgesamt widersprochen und einen Anwalt hinzugezogen. Bis heute wurde das gerichtliches Verfahren von Extraenergie und Muth & Faust gegen mich nicht weiter geführt.
Trotz Aufforderung, dies nun mal zu veranlassen, haben die nicht reagiert. Leider kann ich somit auch keinen Erfahrungsbericht an die Teilnehmer von ReclaBox weitergeben. Das ist den leitenden Köpfen Von Extraenergie und Muth & Faust wohl bekannt und somit meiden sie die direkte Konfrontation. Mein Fazit ist daher: Wer sich Vertragskonform verhält, braucht die Anwälte und/oder Inkassobüros von Extraenergienicht zu fürchten. Die bellen zwar aber beißen nicht.
Bestell-/Kundennummer: 00329446
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Einstellung des Mahnverfahrens
Antwort auf die Beschwerde vom 23.05.2016
Sehr geehrter Herr Lehmann,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Wir haben Ihr Anliegen an unsere Fachabteilung weitergeleitet.
Sollten sich bei Ihnen Rückfragen ergeben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
kommentare und trackbacks 6
Sofern Sie sicher sind, leiten Sie oder Ihr Anwalt doch eine negative Feststellungsklage ein. Gewinnen Sie, hat EE weitere Kosten für die Verhandlung an der Backe, Ihr Anwalt wird von denen bezahlt und Sie sind endgültig raus aus der Sache.
Viel Glück
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
ExtraEnergie und Muth&Faust haben einfach keine Eier in der Hose und melden sich nicht bei mir und/oder beim zuständigen Schiedsgericht, welches in der Regel am Wohnort des Kunden ist.
Rainer Lehmann
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst