Sehr geehrte Damen und Herren,
heute, den 17.05.2016, ging ich in ihre Filiale, um einen BH umzutauschen, den meine Frau am Samstag gekauft hatte. Als ich an der Kasse war, fand ich den Kassenzettel nicht mehr. Die Verkäuferin sagte mir: "Ohne Kassenzettel kann ich es nicht mehr umtauschen." So antwortete ich: "Was soll ich jetzt mit der Ware machen?" Sie antwortete: "Sie können es wegschmeißen oder verschenken." So bat ich sie, einen Abteilungsleiter zu rufen. Antwort: "Ja, einen Moment."
Es kam eine Verkäuferin, Frau H., und sie sagte auch, ohne Kassenzettel kann ich es nicht umtauschen. So fragte ich wieder, ob es möglich wäre, mit dem Abteilungsleiter zu reden. Sie antwortete, nein, es wäre niemand im Hause.
Nach circa zehn Minuten Diskussion kam doch eine Führungskraft, Frau S. Sie sagte: "Tut mir leid, Sie können nichts machen, da es von oben nichts kommt, um ohne Kassenzettel zu tauschen." Da fragte ich sie auch, was ich mit der Ware machen solle. Sie antwortete, keine Ahnung.
Meine Antwort darauf war: "Sie können sich die Sachen wenigstens anschauen, da es wirklich unbenutzt ist, nur anprobiert." Aber sie erwiederte wieder: "Ich kann nichts machen ohne Kassenzettel." Sie drehte sich um und ging.
Meine Forderung an C&A esslingen:
Die Ware wieder abgeben zu können, auch ohne Kassenzettel.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Und warum wollten Sie umtauschen? Wenn er nur nicht mehr gefiel, hat C & A doch recht. Es besteht keine Pflicht, etwas ohne Kassenbon umzutauschen.
Der Händler muss die Ware weder mit noch ohne Kaufbeleg zurücknehmen. Das ist reine Kulanzsache.
Das ist dann leider Ihre eigene Schuld, wenn Sie Kleidung kaufen, ohne zu wissen, ob sie passt. Kein Einzelhändler ist dazu verpfichtet, Ware umzutauschen, weder mit Kassenon noch ohne.
Desweiteren, ohne Kassenbon kann kein Händler nachvollziehen, ob Sie die Ware überhaupt bei ihm gekauft haben, wann sie sie gekauft haben und zu welchem Preis!
Also hier hat der Händler völlig richtig gehandelt!