Alam / AA (Wer kann mir helfen)

Auswärtiges Amt
Berlin

An die zuständige Person.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich heiße Rita Alam, bin Ägypterin, geboren 1954 und habe bei der Deutschen Botschaft in Kairo - Visaabteilung - vom Juni 1978 bis Dezember 2008 gearbeitet (mehr als 30 Jahre). Ich wurde entlassen wegen einem Verdacht. Es wurden dann Ermittlungen durchgeführt, die mehr als zwei Jahre gedauert haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat meinen Fall eingestellt wegen Mangel an Tatverdacht.

Seitdem versuchte ich erst freundlicherweise meine Rechte vom Auswärtigen Amt / Berlin zu bekommen, aber ohne Erfolg. Dann über Klagen bei den Gerichten in Berlin, aber die Klagen wurden abgewiesen, unzulässig, u. z. aus dem Grunde, dass ich die Klage zu spät erhoben habe, in anderen Worten "It is too late", ohne Rücksicht auf die Gutachten und Stellungnahmen der ägyptischen Anwälten und Artikel des ägyptischen Gesetzes, die das Gegenteil dieses Grundes beweisen.

P. N. die Klagen wurden in Berlin erhoben, Sitz des Auswärtigen Amts, beruhen sich aber auf ägyptischem Gesetz, laut meinem Arbeitsvertrag.

Ist das die Deutsche Gerechtigkeit? Ist das das Ende der 30 Arbeitsjahren?

An wen soll ich mich jetzt wenden? Wer kann mir helfen? Ich bin "die Ameise, die gegen den Bären kämpft".

Bestell-/Kundennummer: ................

Meine Forderung an Auswärtiges Amt:

Abfindung der 30 Jahre, Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und meinen guten Ruf zu schaden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

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