Am 22.04.2015 schrieb mir Cashboard: "Machen Sie mehr aus Ihrem Ersparten und wechseln Sie jetzt Ihr Tagesgeldkonto zu Cashboard. Jetzt wechseln und 1% Zinsgarantie sichern. Alle Bestandskunden, die mit Ihrem bestehenden Portfolio von der AAB zur ebase wechseln, erhalten die Möglichkeit, zusätzlich ein Tagesgeldkonto über die ebase zu eröffnen."
Ich war ein Bestandskunde.
Ich habe nach Empfang des Angebots mit dem bestehenden Portfolio von der AAB zu ebase gewechselt.
Folglich habe ich alle Voraussetzungen erfüllt und hätte die Möglichkeit erhalten müssen, das Tagesgeldkonto zu eröffnen.
Leider verweigerte mir Cashboard aber am 26.05.2016 diese Möglichkeit; stattdessen wurde eine neue Voraussetzung erfunden, die bisher nicht Teil des Deals war: Mindestens 5000 Euro investieren. Da ich nicht weiß, welche weiteren Voraussetzungen Cashboard sich nach der Erfüllung dieser neuen Voraussetzung dann noch ausdenken würde, habe ich mich dagegen entschieden, diese neu erfundene Voraussetzung auch zu erfüllen.
Weil Cashboard sich nicht an die in der E-Mail beschriebene Vereinbarung gehalten hat, wurde also der Aufwand, den ich in den Depotwechsel gesteckt hatte, für mich wertlos.
Meine Forderung an Cashboard:
Erstattung des Wechselaufwandes (Zeit, Weg zur Post für Postident).
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Die Beschwerde wurde für mich individuell (jedoch nach meinem Verständnis nicht für alle Kunden) gelöst.