Bei einer Reise nach Mallorca vom 20.04.2016-27.04.2016 haben wir den Transfer mitgebucht und bezahlt, nur "ab-in-den-urlaub" hat diesen nicht gebucht. Wir musssten uns daher selbst bemühen. Nach dreistündigen Verhandlungen in Mallorca am Flughafen sind wir in unser Hotel gefahren worden und mussten natürlich nochmals bezahlen.
Diese Kosten haben wir mit Schreiben vom 09.05.2016 an den Geschäftsführer, Herrn T. W., eingefordert. Dieser hält es bis heute nicht für notwendig, uns dahingehend zu kontaktieren beziehungsweise diese Angelegenheit zu regeln.
Die telefonische Erreichbarkeit dieses "Ladens" ist nicht gegeben. Nur Bandansagen.
Den Erhalt der Reiseunterlagen konnten wir gerade mal zwei Tage vor Abreise erreichen, indem wir 75 Minuten am Telefon auf eine Verbindung mit einem Mitarbeiter warten mussten.
Alles in allem, dieses Unternehmen ist in meinen Augen dubios, wie es die Geschäfsabläufe, Geschäftsgebaren und mittlerweile durchgeführte Recherchen beweisen.
Der Bekanntheitsgrad im negativen Sinne wird immer größer, wie ich mittlerweile festgestellt habe.
Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de:
Erstattung der Transferkosten in Höhe von 60 Euro.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 4
Ich verstehe [leider] nicht ganz, warum sich die Mehrheit der Menschen nicht VORHER im Internet informiert, immer erst dann, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, schreit man laut: "Haltet den Dieb; haltet den Dieb. " Offenbar lässt sich hier wieder ein Fall mangelnder Intelligenz verzeichnen; anders kann ich 'diese Beschwerde' kaum deuten.
Harte Worte, Herr Hofmann, aus meiner Sicht unangemessen hart. Klar lernen wir alle dazu und natürlich sollte man zumindest bei größeren Ausgaben recherchieren, mit wem man es zu tun hat. Doch mal ehrlich: sind Sie immer perfekt? was bleibt: ab-in-den-Urlaub schuldet dem BF noch eine Antwort, die er möglicherweise nur mit Hilfe eines Anwaltes bekommt.
Wer möchte schon gerne seine oder "die eigene Wahrheit" von anderen hören bzw. im Spiegel vorgehalten bekommen? Zumal ich konkret in Ihrem Fall nicht Ihre Meinung teile; schwer zu verkraften, - ich weiß! Bei einem Streitwert von 60,- € würde mich interessieren, welchen Anwalt Sie auf privater Basis dafür gewinnen wollen. Möglicherweise haben Sie eine Rechtschutzversicherung, dann könnte über eine Pauschalabrechnung ein unbedarfter Anwalt - [ohne Engagement] sein Glück versuchen dürfen. Die andere, also Ihre gegnerische Seite, dürfte jedoch in diesem Metier weitaus gewiefter sein bzw. cleverer agieren, so dass ich Ihre Chancen im positivsten Sinne lediglich auf 50:50 einschätze, und dies reicht einfach nicht, um sicher auf der Gewinner-Seite zu sein; - dort stehen Sie aber nicht. PS Natürlich mache auch ich nicht immer 'alles richtig'; wer könnte das von sich behaupten? Es ging aber im konkreten Fall um Ihren Fehler, nicht um den meinigen. Einfach nur "zurückschlagen wollen" kann weder überzeugen noch logische Argumente ersetzen; schon gar nicht aus Schwarz Weiß machen.
Achtung: Abzock-Imperium -- UNISTER!
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article107707228/Die-Machenschaften-des-Abzock-Imperiums-Unister.html