Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Rechnung vom 25.05.2016 machen Sie einen Betrag in Höhe von 29,80 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich keinen entsprechenden kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann, wie und zu welchen Bedingungen es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll.
Ich bestreite, dass der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages auf der betroffenen
Internetseite überhaupt hinreichend kenntlich gemacht war, da ich in Kenntnis dieser Umstände keine Bestellung getätigt hätte. Insofern mache ich Sie auf Ihre
Beweislast dahingehend aufmerksam, dass Sie mir unmittelbar vor Abgabe meiner
angeblichen Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise Informationen über
die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, die Mindestlaufzeit des Vertrages sowie den Preis zur Verfügung gestellt haben und dass sich aus der Beschriftung der Schaltfläche zur Abgabe der Bestellung eindeutig die Kostenpflichtigkeit des Vertrages ergab.
Ein Vertrag dürfte gemäß § 312j Abs. 4 BGB gar nicht zustande gekommen sein.
Ich erkläre hiermit hilfsweise den Widerruf des angeblich abgeschlossenen Vertrags nach
den Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den
Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen sowie die Kündigung des Vertrags.
Da es sich nunmehr um eine bestrittene Forderung handelt, weise ich ausdrücklich auf die
Unzulässigkeit einer Übermittlung von Daten an Auskunfteien gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4d
Bundesdatenschutzgesetz hin. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir alle in Betracht
kommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor.
Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
Mit unfreundlichen Grüßen
PS: Eine frechheit Geldabzubuchen Ohne gegenleistung dabei eine Kündigung unmöglich machen. womit die Kündigungsklausel nicht regelrecht ist! Solte ich Post von der Kanzlei Auer Witte Thiel oder sonst wem erhalten werde ich Sie Verklagen hiermit Fordere ich Sie auf Zahlungen zu Unterlassen. Zumal ich überhaupt keinen Vertrag Abschloss den Nirgends steht ein abonnentment was die 19,90 beträgt und dann plötzlich 29,80 abzubuchen Frechheit Woher nemen Sie sich das Recht abbuchungen durchzuführen die Nicht berrechtigt sind.
Ich möchte Jetzt eine Bestätigung Das Sie mich Verstanden haben und Mich nicht weiterblästigen.
Bestell-/Kundennummer: Ajesor
Meine Forderung an dateyard:
Sofortige Beendigung des Unzulässigen Vertrages
Antwort auf die Beschwerde vom 03.06.2016
Guten Tag Herr Ajesor,
leider konnte ich Sie unter dem angegebenen Namen nicht eindeutig identifizieren. Wenn Sie mir Ihren vollständigen Namen oder Ihre E-Mail Adresse nennen möchten, gebe ich Ihnen gerne detailliert Auskunft.
Aus den von Ihnen bereitgestellten Bildern geht jedoch zweifelsfrei hervor, dass Sie auf fickzone.com eine Premium Mitgliedschaft mit der Zahlart Sofortüberweisung erworben haben. Bei dieser Zahlart ist es notwendig, dass Sie sich in Ihren Onlinebanking Account einloggen und die Zahlung mittels einer Transaktionsnummer (kurz TAN) bestätigen, was Sie laut Ihrem eigenen Bildbeweis auch taten.
Unmittelbar mit dem Abschluss Ihrer Premium Mitgliedschaft haben wir Ihnen auch eine Bestätigung des Kaufes unter Angabe des Kaufpreises, der Laufzeit und der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen gesendet.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, kommen Sie jederzeit gerne auf mich zu.
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Also dem beigefügten Bild zufolge war dies definitiv KEINE Lastschrift Abbuchung!
Sondern eine ordentliche Sepa-ÜBERWEISUNG mit TAN! Und eine solche wird bzw. kann NUR vom Kto-Inhaber getätigt werden! !
VORSICHT mit falscher Beschuldigung!