Anfang Oktober 2015 habe ein Gespräch mit einem Mitarbeiter der Firma Voxenergie GmbH Berlin geführt. In dem Gespräch habe ich asdrücklich betont, dass ich nur einen schriftlichen Vertrag akzeptiere. Den sollte ich in zwei Tagen erhalten.
Noch am selben Tag bin ich durch Zufall auf die ReclaBox Seite gestoßen und die dort veröffentlichen Beschwerden gelesen. Nach dieser Lektüre soweie dem Gefühl, dass ich bei dem Gespräch überrumpelt wurde, habe ich mich entschieden bei dieser Firma keinen Vertrag zu unterschreiben. Am nächsten Tag habe ich den Mann, mit dem ich das Gespräch geführt habe, angerufen und mein Entschluss mitgeteilt. Der Mann wurde unhöflich, hat mich beleidigt und verlangte, dass ich den Vertrag den ich bis heute nicht erhalten habe, zurückschicke.
Eine Vertragsbestätigung habe ich auch nicht erhalten und war deswegen fest davon überzeugt, dass damit die Angelegenheit geklärt sei. Leider habe ich erst vor kurzem erfahren, dass mein bestehender Vertrag bei meinem Stromlieferanten in meinem namen gekündigt wurde. Auf meine Frage, ob ich den Vertrag, der mir versprochen wurde, bekommen könne, wurde mit "nein" geantwortet, weil sie wissen, dass ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen würde. Ich empfinde das als Erpressung.
Ich habe die Firma angeschrieben und aufgefordet die Kündigung zurückzunehmen.
F. Kyber
Ein großes Lob für die Gründer dieser Seite!
Meine Forderung an voxenergie:
Zurücknahme der Kündigung
Antwort auf die Beschwerde vom 06.06.2016
Sehr geehrter Herr Kyber,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zufriedene Kunden liegen uns sehr am Herzen. Wir haben Ihre Beschwerde daher mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall erneut geprüft.
Leider müssen wir Ihrer Darstellung weitestgehend widersprechen. Sie haben uns am 19.10.2015 fernmündlich einen verbindlichen Auftrag erteilt. Dieses Gespräch haben wir mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis aufgezeichnet und der entsprechende Mitschnitt liegt uns vor. Aus diesem ergibt sich eindeutig ein wirksamer Vertragsschluss. Außerdem haben Sie uns am 19.10.2015 den Auftrag zusätzlich per SMS bestätigt. Im Anschluss daran haben wir Ihnen unverzüglich eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Datum vom 21.10.2015 zukommen lassen. Bei Dienstleistungsverträgen läuft die gesetzliche Widerrufsfrist ab dem Moment des Vertragsschlusses. In Ihrem Fall mithin spätestens ab dem Moment der Auftragsbestätigung am 21.10.2015. Ein etwaiger Widerruf hätte folglich bis zum 04.11.2015 bei uns eingehen müssen. Innerhalb dieser Frist ist bei uns jedoch weder ein schriftlicher Widerruf noch ein Anruf Ihrerseits eingegangen. Grundsätzlich besteht somit zwischen Ihnen und voxenergie ein wirksamer Vertrag.
Im Rahmen der Auftragserteilung haben Sie uns zudem ermächtigt, den Liefervertrag bei Ihrem bisherigen Anbieter zu kündigen, um einen reibungslosen Lieferwechsel zu ermöglichen.
Voxenergie hat sich somit vollständig vertragskonform verhalten und ein Grund zur Vertragsauflösung oder -rückabwicklung besteht nicht. Dessen ungeachtet haben wir uns aufgrund der langen Zeitabstände ausnahmsweise und rein aus Kulanz entschlossen, die Schaltung Ihres Vertrags zu stornieren. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung wird Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugehen.
Bitte beachten Sie, dass die Kündigung Ihres bisherigen Vertrags dennoch wirksam ist und von uns, mangels entsprechender Vollmacht, nicht rückgängig gemacht werden kann. Bitte setzen Sie sich daher mit Ihrem bisherigen Lieferanten hinsichtlich des weiteren Vorgehens in Verbindung.
Wir sind zuversichtlich, die Angelegenheit damit zu Ihrer Zufriedenheit gelöst zu haben, und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst