Nach dem Tod meiner Großmutter (10.5) verständigte ich eon zwecks Datenänderung (das Haus meiner Oma wurde mir schon vor Jahren überschrieben). Da man sich am Telefon mir gegenüber doch recht unangemessen verhielt, entschied ich mich eon nicht zu übernehmen und einen anderen Anbieter zu suchen. Ich sollte dann also eine Kündigung inkl. Totenschein einschicken, was ich auch tat. Nach einiger Zeit erhielt ich lediglich einen Anruf, in dem man mir die Kündigung bestätigte.
Dann allerdings erfolgte ein Schreiben (an meine verstorbene Großmutter wohlgemerkt, was einfach nur pietätlos ist), daß der "fällige Betrag" vom 6.6. (ich kündigte zum 1.6.) in Höhe von 280€ nicht abgebucht werden konnte und obendrein stellte man eine "Forderung" (wofür ist nach diversen Tel. -Gesprächen weiterhin unklar) von sage und schreibe 848,69€; also insg. 1.136,09 inkl. "Kosten für fehlgeschlagene Buchung". Ich sagte gleich beim ersten Gespräch schon vorsichtshalber, daß das Konto Ende Mai aufgelöst werden würde. Der Fehler liegt demzufolge nicht bei mir. Bei eon weiß der eine nicht, was der andere tut, was an den zahlreichen Beschwerden, die nicht nur hier zu lesen sind klar zu erkennen ist.
Diese abstruse und absolut nicht nachvollziehbare Forderung entbehrt jeder Grundlage, um nicht zu sagen Rechtsgrundlage, von daher berufe ich mich auf das Zurückbehaltungsrecht nach §273 BGB.
Ich habe das Gefühl, daß eon mich bzw. meine Großmutter quasi post mortem betrügen will. Ich empfinde das als ein äuserst schäbiges und auch geschäftsschädigendes Verhalten.
Bestell-/Kundennummer: 242067309968
Meine Forderung an eon Energie Deutschland:
Unverzügliche, vollständige Rücknahme der kompletten Forderung
Antwort auf die Beschwerde vom 17.06.2016
Sehr geehrter ReclaBoxler 6398437,
wir bedauern sehr, dass Sie sich gerade in der schweren Zeit nach dem Tod Ihrer Großmutter so über uns ärgern müssen.
Bitte entschuldigen Sie, dass Ihr Anliegen bisher nicht geklärt wurde. Unsere Mitarbeiter werden sich jetzt schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihr Anliegen rasch zu klären.
Freundliche Grüße
E.ON Energie Deutschland GmbH
Antwort auf die Beschwerde vom 17.06.2016
Sehr geehrter ReclaBoxler 6398437,
gern haben wir uns Ihr Anliegen angesehen und den Vertrag Ihrer Großmutter zum 31. Mai 2016 beendet. Bitte melden Sie sich bei Ihrem Wunschlieferanten rückwirkend zum 1. Juni 2016 mit dem Grund „Neueinzug“ an.
Für die Schlussrechnung haben wir Sie als abweichende Rechnungsempfängerin hinterlegt. Bitte teilen Sie uns hierfür noch den aktuellen Zählerstand mit. Vielen Dank.
Sollten sich Ihrerseits Fragen ergeben, dann schicken Sie uns diese doch per E-Mail an Beschwerde@eon.de. Wir setzen uns dann gern direkt mit Ihnen in Verbindung.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH
Antwort auf die Beschwerde vom 17.06.2016
Sehr geehrter ReclaBoxler 6398437,
gern bestätigen wir Ihnen erneut, dass wir das Vertragskonto Ihrer Großmutter zum 31. Mai 2016 abgemeldet haben. Bevor wir die Schlussrechnung erstellen, benötigen wir allerdings den Zählerstand zum Vertragsende. Ein aktueller Zählerstand liegt uns leider seit dem 30. September 2015 nicht vor. Bitte teilen Sie uns diesen mit, da der örtliche Netzbetreiber andernfalls eine Schätzung vornimmt. Vielen Dank.
Gern schicken wir Ihnen im Anschluss daran die Schlussrechnung zu – Ihren Namen haben wir in dem Vertragskonto Ihrer verstorbenen Großmutter bereits als Korrespondenz- und Rechnungsempfängerin hinterlegt. Eine Neuanmeldung für den Zähler auf Ihren Namen erfolgte durch uns nicht.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH
Antwort auf die Beschwerde vom 17.06.2016
Sehr geehrter ReclaBoxler 6398437,
wir bedauern, dass Sie noch nicht zufrieden sind.
Gern bieten wir Ihnen an, uns eine E-Mail mit dem ausführlichen Sachverhalt an beschwerde@eon.de zu schicken. Wir melden uns dann per E-Mail bei Ihnen zurück.
Viele Grüße Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH
kommentare und trackbacks 13
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Hier (reclabox) bestätigen Sie mir die Kündigung, schicken aber dann ein Schreiben (v. 21. 6), in dem ich als Kunde geführt werde.
Ich habe nachweislich keinen Vertrag mit Ihnen.
Bestätigen Sie mir umgehend(!) schriftlich die Kündigung Ihres ehemaligen Vertragspartners (meine Großmutter). Zum Zählerstand: den teilte ich Ihnen bereits telefonisch mehrmals mit.
Nach Rücksprache (inkl. Sicht der Unterlagen) mit der Verbraucherzentrale Hamburg steht meiner Großmutter noch eine Guthabenauszahlung zu.
Ihr Unternehmen wurde bezügl. überhöhter Gaspreise seitens der genannten Verbraucherzenztrale im Namen vieler eon-Kunden verklagt. Die Urteile vom Europäischen Gerichtshof, BGH und u. a. Oberlandesgericht Hamburg haben Zukunsten der Kunden gesprochen, das dürfte Ihnen ja bekannt sein.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst