Ich habe über Verivox einen Stromliefervertrag mit Grünwelt GmbH, einer Tochter der Stromio GmbH, geschlossen. Der Wechsel funktionierte, die Vorauszahlungen wurden geleistet. Nun sind sieben Wochen seit dem Ende der Vertragsbeziehung vergangen und die Abrechnung der Vorauszahlungen erfolgt trotz gesetzlicher Verpflichtung nach § 40 Abs. 3 EnWG nicht. Begründet wurde dies mit einer fehlenden Ablesung durch den Netzbetreiber Westnetz. Man teilte mir sinngemäß mit, ich müsse mich an Westnetz wenden, was falsch ist, denn das Vertragsverhältnis besteht zwischen Energieversorger und Netzbetreiber. Ich habe dennoch versucht, den Sachverhalt mit Westnetz zu klären. Eine Nachfrage dort ergab, dass Westnetz in meinem Versorgungsgebiet nicht Netzbetreiber ist. Die Stadtwerke Krefeld haben am ersten Tag nach Beendigung des Liefervertrages den Zählerstand abgelesen und nach eigener Aussage unmittelbar an Stromio weitergeleitet.
Bestell-/Kundennummer: 000122910773
Meine Forderung an Stromio:
Abrechnung der Vorauszahlungen und Erstattung
Antwort auf die Beschwerde vom 13.07.2016
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären, werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
kommentare und trackbacks 1
Danke an das Reclabox-Team. Es hat sich jemand persönlich mit mir in Verbindung gesetzt, das Problem mit dem Netzbetreiber gelöst und zwei Wochen nach Abrechnung saß Guthaben erstattet.