Im November 2015 wurde unsere neue Küche mit Bosch Geräten montiert, darunter ein Geschirrspüler.Im Juni 2016 wollten wir den Geschirrspüler zum ersten Mal in Betrieb nehmen, da wir erst mit dem Umbau unseres Hauses fertig geworden sind und wir erst im Juni umzogen.
Nach dem Füllen vom Salz schalteten wir den Geschirrspüler an, nach circa 10 minütiger Inbetriebnahme zeigte die Maschine eine Fehlermeldung E15 an, wir kontaktierten daraufhin das Küchenstudio, dieses meinte wir sollten uns direkt mit dem Bosch Kundendienst in Verbindung setzen.
Nach circa einer Woche kam ein Kundendienst Monteure der Firma Bosch dieser stellte Lochfraß neben dem Salzbehälter fest. Dieser so genannte Lochfraß sein durch Salzkörner entstanden, die neben dem Einfüllstutzen gefallen sein und sich durch das Edelstahlblech gefressen haben. Deshalb ist die Firma Bosch von einer Haftung freigestellt. Der Kundendienstmonteur sagte, wir sollten uns noch ein Mal mit dem Küchenstudio in Verbindung setzen, da die Maschine nur circa 10 Minuten lief. Wir haben uns daraufhin nochmal mit dem Küchenstudio in Verbindung gesetzt. Das Küchenstudio verwies uns auf das Protokoll des Kundendienstmonteurs der Firma Bosch, da dies durch ein Bedienfehler entstanden sei, fühlt sich das Studio nicht in der Pflicht einen Austausch auf Kulanz zu erstatten.
Die Firma Bosch bietet ein Austauschgerät für 532 Euro an, dieses kann ch gar nicht verstehen, da der Geschirrspüler Neu ist und gerade Mal 10 Minuten lief, wir sind vom Hersteller und Küchenstudio richtig enttäuscht, von beiden Seiten sieht sich keiner in der Pflicht etwas zu ersetzen.
Meine Forderung an Robert Bosch Hausgeräte:
Kostenloser Geräteausstausch
Antwort auf die Beschwerde vom 19.07.2016
Sehr geehrter Herr Cottone,
vielen Dank für Ihre ReclaBox-Anfrage.
Wie wir unseren Unterlagen entnehmen können, konnte der vorliegende Sachverhalt inzwischen in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.
Gerne stehen wir Ihnen auch zukünftig über die bekannten Kontaktdaten des Werkskundendienstes für Rückfragen oder im Bedarfsfall zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Ihr
Werkskundendienst für Bosch Hausgeräte
kommentare und trackbacks 2
Sehr geehrter Herr Baumwolle,
Warum sollte der Hersteller oder der Händler das auch?
1. Offene Mängel sind inerhalb 1 Woche spätestens nach 4 Wochen zu melden.
Siehe Bürgerliches Gesetzbuch
2. Verstecke Mängel muß der Käufer nach 6 Monaten belegen das der Mangel bereits bestanden hat. ob benutzt oder nicht. Siehe auch hier Bürgerliches Gesetzbuch Stichwort Beweißlast Umkehr.
3. Bei der Erstnutzug muss das Salz eingefüllt werden durch den Käufer. Das macht kein Mensch vorher und läst dann die Spülmaschiene 8 MONATE ungenutzt stehen. Wem wollen Sie das weiß machen?
Die Firma Bosch hat auf die Beschwerde Mail reagiert und auf Kulanz mir eine Austausch ohne kosten angeboten muss echt sagen war sehr super Aktion der Firma Bosch