14.07.2016 | 12:32 Uhr | 186 Views
Wollte ein zusammengeklapptes und im extra dafür vorgesehenen Beutel verpacktes Fahrrad als Gepäckstück mitnehmen.
Fahrerin verweigerte dies. Bei Bahn oder Lufthansa nie ein Problem, auch nicht in der S-Bahn.
Obwohl der Fahrdienstleiter der Fahrerin auf Rückfrage sagte, sie solle das Rad mitnehmen, weigerte sich diese.
Meine Forderung an ADAC Postbus:
Erstattung 10 Euro für Fahrradbeförderung.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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