20.07.2016 | 12:16 Uhr · 342 Views · von Gaby Steinbach
ROLLER (Gelsenkirchen-Buer)
Möbel mangelhaft - nicht benutzbar
Ich habe im Juni Möbel bei roller.de bestellt: 1. einen Küchenschrank und 2. einen Spülenunterschrank. Diese wurden auch schnell geliefert und schnell von mir bezahlt.
Die Möbel sollten für die neue Wohnung sein, deshalb hab ich sie erstmal NICHT ausgepackt und aufgebaut.
In der neuen Wohnung im Juli angekommen, habe ich drei Tage lang versucht, den Küchenschrank, "Klassik", aufzubauen. Er war schief und in sich instabil. Die Aufbauanleitung ist mehr als mangelhaft, man muß sich da mit Raten durch finden. Zweimal habe ich versucht, die Arbeitsplatte aufzulegen. Sie hielt nicht, weil der Schrank in sich schief war. Zweimal ist mir das Ganze zusammen gekracht. Schließlich habe ich es aufgegeben und den Kundendienst kontaktiert. Dort hieß es, man könne Ersatzteile liefern, dies dauere aber 4 bis 6 Wochen.
Dies nützt mir nun gar nichts, da ich dringend einen Küchenschrank benötige. Ich habe den Schrank bzw. seine Reste in den Keller gebracht und er wird verschrottet.
Der zweite Schrank, der Spülenunterschrank, ist wackelig, ließ sich zwar einwandfrei aufbauen, aber wie gesagt, er wackelt und die Arbeitsplatte darauf ist nicht sicher. Es fehlt konstruktionsmäßig die Mittelstütze. So etwas hätte ich, wenn ich es vorher gesehen hätte, NIE gekauft.
Ich kann nur davor warnen, bei Roller etwas zu kaufen.
G. Steinbach
Meine Forderung
Erstattung voller Kaufpreis Küchenschrank
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21.07.2016 | 08:30 Uhr · Steve Ale
für uns Leser wäre es schön zu erfahren wann Sie denn die beiden Möbelstücke gekauft haben, also wie lange diese Verpackt herum standen bis Sie diese dann im Juli geöffnet, überprüft und aufgebaut haben.
Für uns Leser könnten das Tage, Wochen oder gar Monate sein. Abgesehen davon hat die Zeit/Zeiten ja auch unterschiedlichste Rechtsvolgen.
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21.07.2016 | 08:34 Uhr · ReclaBoxler-9022895
"Ich habe im JUNI Möbel bei roller.de bestellt. "
"In der neuen Wohnung im JULI angekommen, habe ich drei Tage lang versucht, den Küchenschrank, "Klassik", aufzubauen. "
Soweit zu Ihrer Frage.
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22.07.2016 | 08:14 Uhr · Steve Ale
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27.07.2016 | 15:06 Uhr · Gaby Steinbach
Die Spüle hatte ich ja aufgebaut, aber sie wackelt in sich
G. Steinbach
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27.07.2016 | 15:07 Uhr · Gaby Steinbach
Es geht um eine einjährige Gewährleistungspflicht bei mangelhafter Ware. Diese Pflicht hat jeder Händler online.
Mit freundlichen Grüßen G. Steinbach
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14.08.2016 | 20:59 Uhr · Gaby Steinbach
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05.09.2016 | 06:33 Uhr · Gaby Steinbach
und danke der Nachfrage.
Die Firma Roller hat sich nicht mehr bei mir gemeldet.
Ich kann weiterhin nur davor warnen, dort Möbel zu kaufen, weil Roller fehlerhafte Ware nicht ersetzt. Zumindest nicht bei mir, weil ich mich außerhalb des Widerrufszeitraums befand (14 Tage). Zusätztlich bin ich ja umgezogen und Roller war nicht fähig, zumindest Ersatzteile an meinen neuen Wohnort zu liefern.
G. Steinbach