Ich schreibe im Auftrag eines jungen Mannes, der erst seit kurzem in Deutschland wohnt. Er spricht weder Deutsch noch Englisch und ist auch mit den bürokratischen und formellen Gegebenheiten unseres Landes, welche sich ja auch von Region zu Region unterscheiden, nicht vertraut.
Er hatte am 15.06.16 ein Tagesticket gekauft und ist damit auf der Linie U12 gefahren. Dass er das Ticket entwerten muss, war ihm nicht klar. Er war der Meinung, dass der käufliche Erwerb eines Tickets genug ist, um die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.
Er wurde kontrolliert und zeigte sein Ticket und seine Papiere. Daraufhin wurde ihm ein Strafticket ausgestellt und er durfte weiterfahren. Da er nicht lesen konnte, was auf diesem Ticket stand, mass er dem keine Bedeutung zu.
Erst Wochen später fand er das Ticket wieder und durch Zufall bekam es meine Tochter zu Gesicht. Sie sagte ihm, dass er mit dem Ticket zum BVG gehen müsse und die Strafe bezahlen.
Er ging also am 19.07.16 in Begleitung eines, ebenfalls ausländischen, Freundes zu besagter Stelle und bekam daraufhin ein erneutes Strafticket, diesesmal betitelt mit "erhöhtes Beförderungsgeld". Er soll nun 119,49 € bezahlen.
119,49 Euro Strafe, dafür, dass ein Nicht-Berliner nicht wusste, dass er sein, am selben Tag gekauftes, Tagesticket entwerten muss!
Bestell-/Kundennummer: 3100309694528
Meine Forderung an Berliner Verkehrsbetriebe:
Rücknahme der gesamten Strafgebühren
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Mal ganz ehrlich wenn ich mich im Ausland aufhalte und ein Transportmittel wie Taxi, Tram oder U-Bahn nutze versuche ich mich zu informieren. Berlin ist multi Kulti da spricht man fast jede sprache von türkisch, arabische dialekte, englisch usw. Selbst wenn ich in die USA reise und fast kein Englisch könnte müsste ich sicher die Strafe bezahlen.
Wir haben unsere Anfrage/Beschwerde abgeschickt und keine Antwort erhalten. Allerdings kam auch keine Mahnung. Wir gehen daher davon aus, dass es sich erledigt hat.