Wann genau der erste Anruf war, weiß ich nicht mehr genau. Auf jeden Fall sollte es nur ein Vergleich zwischen verfügbaren Stromanbietern sein, woraufhin mir mitgeteilt wurde, dass bei mir Voxenergie derjenige sei, der für meine Vorgaben der günstigste sei. Daraufhin wurde ich gefragt, ob sich denn ein Mitarbeiter von Voxenergie bei mir melden dürfe, was ich natürlich mit "JA" beantwortete. Ca. 1 Woche später meldete sich dann auch eine besagte Mitarbeiterin bei mir, um meine vermeintlichen Daten abzugleichen. Daraufhin habe ich mehrfach! (unter Zeugen, die während des Telefonats anwesend waren) gesagt, dass ich am Telefon keinen Verträgen zustimmme und ich bitte vorher einen schriftlichen Vertrag zugeschickt haben möchte! Dies wurde mir zugesagt damit wurde das Telefonat beendet.
Am 3.5.16 flatterte mir dann eine "Terminbestätigung" ins Haus, die mir die Stromlieferung ab dem 24.5.16 zusicherte. Dabei war dann ein Stammdatenblatt, welches ich bitte ausuzfüllen habe, damit dich das nicht verzögert. In dem Bewussttsein keinem Vertrag zugestimmt zu haben habe ich dieses Stammdatenblatt (worauf nicht einmal die Zählernummer und der Kontoinhaber stand) natürlich nicht ausgefüllt und zurückgeschickt. Von einer Möglichkeit bzw. Notwendigkeit eines Widerspruchs stand in diesem Schreiben übrigens garnichts!
Eine Kündigungsbestätigung meines alten Anbieters habe ich übrigens auch nie erhalten!
Ergo war ich ziemlich erbost und überrascht über eine "Erstlastschrift" von 84,32 € am 01.07.16 (ohne zugestimmtem Lastschriftverfahren!), welche ich natürlich sofort zurückgebucht habe. Prompt flatterte mir am 11.7.16 eine "1. Mahnung-Rücklastschrift wegen Widerspruch" ins Haus mit Androhung von Strom sperren etc. Wenn ich die Rechnung nicht innerhalb der nächsten 7 Tage begleichen sollte gäbe es eine Mahngebühr und dann eine Summe von 93,82 €! Dass Voxenergie den ersten Betrag dreister Weise bereits am 7.7.16 erneut abgebucht hatte, fiel mir erst auf, als ich die Abbuchung des Mahnbetrages am 19.7.16 bemerkte!
Bei einem Anruf im Service-Center und der Beschwerde darüber, dass ich nie einem Vertrag zugestimmt habe, hat die arme Telefonistin darauf bestehen müssen, dass ich ja "ausdrücklich telefonisch zugestimmt haben müsste", dies werde ja von der Rechtsabteilung vorher geprüft und dass es ja eine Aufzeichnung darüber gäbe. Als ich dann darauf bestand diese Aufzeichnung bitte hören zu dürfen, wurde mir mitgeteilt, dass dies nur vor Gericht möglich sei!
Daraufhin habe ich natürlich sofort als Ergänzung eine sofortige Kündigung meines Vertrages am 14.7.17 an Voxenergie gesendet - bisher darauf noch keine Reaktion"
Bestell-/Kundennummer: 7000146879
Meine Forderung an voxenergie:
Annulierung des unrechtmäßigen, vermeintlichen Vertrages und Erstattung der unrechtmäßigen Erstlastschrft
Antwort auf die Beschwerde vom 23.07.2016
Sehr geehrter Herr Börchers,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zufriedene Kunden liegen uns sehr am Herzen. Wir haben Ihre Beschwerde daher mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall erneut geprüft.
Leider müssen wir Ihrer Darstellung widersprechen. Sie haben uns am 07.04.2016 telefonisch einen verbindlichen Auftrag erteilt. Hiervon wurde mit Ihrem Einverständnis ein Mitschnitt angefertigt. In diesem haben Sie alle wesentlichen Vertragsdetails mit einem eindeutigen „Ja“ bestätigt. Hiervon umfasst waren unter anderem die Vertragslaufzeit, der Grundpreis und der Arbeitspreis. Zudem haben Sie den Vertragsschluss nochmals per SMS bestätigt. Am 11.04.2016 haben wir Ihnen sodann eine schriftliche Auftragsbestätigung zukommen lassen. Eine Retoure dieses Schreibens erfolgte nicht. Die Auftragsbestätigung enthielt nochmals alle Vertragsdetails sowie eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. Ein Widerruf erfolgte nicht. Zwischen den Parteien besteht also ein wirksamer Vertrag und ein Grund zur Rückabwicklung ist nicht ersichtlich.
Ihr Tarif enthält jedoch keine Mindestlaufzeit und wir haben daher der Kündigungsanfrage Ihres neuen Lieferanten zum 30.09.2016 zugestimmt. Dessen ungeachtet sind Sie seit dem 24.05.2016 bei uns in der Belieferung und zum Ausgleich der empfangenen Leistungen verpflichtet. Zum Ende der Belieferung werden wir Ihnen eine Gesamtabrechnung zukommen lassen und bitten um baldigen Ausgleich.
Wir sind zuversichtlich, die Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit gelöst zu haben, und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team
kommentare und trackbacks 2
Bisher gab es leider keine Reaktion!
Der Kommentar der Firma spottet jeder Beschreibung. Natürlich behaupten die, das alles rechtens - und genau das bestreite ich eben. Eine Kündigung ist eingereicht. Zudem habe ich eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale eingereicht, die sich mit genau solchen faulen Tricks aktuell beschäftigen!