Forderungen zwei Jahre nach Vertragsende?

Neuss

Wir haben uns im Jahr 2013 durch dieses Unternehmen mit Strom versorgen lassen. Ende 2013 wurde der Vertrag sauber gekündigt. eine Abschlussrechnung wurde erstellt und von uns auch zeitnah bezahlt. Am 15.12.2015 habe ich eine E-Mail erhalten in der dieses Unternehmen ist der Begründung:
"Sehr geehrter Herr Lind,
im Rahmen einer Überprüfung unserer Abrechnungsunterlagen und unter Berücksichtigung der uns zwischenzeitlich vorliegenden Daten des Netzbetreibers haben wir Ihre Schlussrechnung vom 14.06.2013 korrigiert. Auf dieser Basis haben wir die Abrechnung neu erstellt. " einen Betrag von 177,06€ von uns fordert. Also faktisch fast zwei Jahre nachdem der Vertag mit diesem Unternehmen beendet wurde. Auf die Frage wie man den zwei Jahre nach Vertragsende noch Forderungen haben kann wurde in keinster Weise geantwortet auch nicht auf einen Widerspruch. Stattdesen kommt eine Mahnung per Mail. Danach ein Schreiben vom Inkassobüro dieser Firma. Diese haben ebenfalls in keinster Weise mit uns kommuniziert, geweigeden die rechtmäßigkeit der Forderung belegen könne. Heute ist dann eine gerichtliche Mahnung gekommen. Ich werde mir jetzt einen Anwalt nehmen. Es geht zwar nur um 177€ aber solche Geschäftspraktiken dürfen einfach nicht ungestraft bleiben!

Bestell-/Kundennummer: 01204189

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Rücknahme ALLES Forderungen gegenüber meiner Person!

Antwort auf die Beschwerde vom 12.08.2016
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

15.08.2016 | 17:40 Uhr

Sehr geehrter Herr Lind,

wir haben Ihr Anliegen vom 12.08.2016 erhalten.

Ihr Fall wurde an die Anwaltskanzlei Muth & Faust zur weiteren Bearbeitung gegeben.

Bitte wenden Sie sich daher an die Anwaltskanzlei.

Rechtsanwälte
Muth & Faust
Weißenburgerstr. 28
63739 Aschaffenburg

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

bewerten sie die antwort von ExtraEnergie GmbH

Tata die haben auch Anwälte!
Schön Streigt mit dir Unterhalte ich mich nicht sprich mit meinen Anwälten wenn du was von mir willst.
Richtig so die müssen auch Geld verdienen.

P. S. was sagen denn das BGB was die Nachwirkung/Nachbindung von Verträgen betrifft?