Ich bekam am 08.07.08 einen Bescheid, in dem stand, dass ich nur 162,40 € im Monat bekomme und das für eine vierköpfige Familie! Im Juni hieß es aber noch 357,91 €!
In der Zeit dazwischen hatte ich aber schon wieder Ärger mit dem Arbeitsamt, denn Sie haben einen Antrag für Zuschuss von Klassenfahrten abgelehnt und da habe ich mich an die zuständige Zeitungsagentur gewendet das die mir helfen das meine Tochter mit fahren darf!
Wahrscheinlich werde ich jetzt mit Leistungskürzung und Schikane bestraft das ich mich an die Öffentlichkeit gewendet habe! Zuvor bekam ich noch eine Aufforderung zur Abgabe von Haushaltskosten die ich schon vor dem Termin abgegeben habe und jetzt fehlen schon wieder Unterlagen die Sie eigentlich schon haben!
Entweder verschlampen die meine Unterlagen oder das ist Schikane für meine Veröffendlichung! Bitte helfen Sie mir das ich die 357,91 € bekomm denn mit den 162,40 € kommt keine Vierköpfige Familie aus und bis die den Widerspruch bearbeiten vergeht ein halbes Jahr und so lange können wir nicht warten!!!
Meine Forderung an ARGE SGB II Landkreis Greiz:
Auszahlung des Betrages von 357, 91 €
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 12
wie soll das denn funktionieren, daß eine Familie mit weniger als 400 Euro pro Monat überleben kann? Das ist ja der absolute Wahnsinn. Mir will nicht in den Kopf gehen, daß man einen ohnehin schon lächerlichen Betrag dann auch noch um mehr als die Hälfte kürzt. Man braucht sich wirklich nicht wundern, wenn in Zukunft immer mehr Menschen aus blanker Not kriminell werden. Wo soll das bloß hinführen...
Nicht nur kriminell..... am Ende suchen sie sich noch vor lauter Verzweiflung sogar Arbeit. Wo das noch alles hinführt....
@RB2061019: man merkt, daß Sie sich noch nie in die Gegend um Greiz verirrt haben..... Da können Sie lange nach Arbeit finden. Ist ungefähr so heufig anzutreffen wie Trüffel im Frankfurter Wald. Sie sind garantiert einer derjenigen, die es sich auf Papa's Kosten gut gehen lassen und als Superschlaumeier jeden Hilfsbedürftigen als Sozialschmarotzer diffamieren.
wie kann man Sie denn durch Kürzung einer Leistung bestrafen, die Ihnen rechtlich zusteht? Wenn das wirklich stimmt, zeigt es mal wieder, welcher Behördenwillkür durch so manchem Beamten man ausgesetzt ist, welche die Mittel der Steuerzahler nach Gutsherrenart verwalten.
@Manfred Metzeler: Sie haben Recht, ich wohne nicht in der Gegend von Greiz. Schlimmer noch, weiß ich nicht einmal wo das ist. Andererseits, ist mein "Papa" tod, was aber nicht die Ursache dafür ist, dass meine Lebensgefährtin und ich täglich 75 und 68 Kilometer in verschiedene Richtungen fahren und etwa eineinhalb und zwei Stunden unserer Erholung und Freizeit opfern, um unseren Lebensunterhalt selber zu verdienen. Es mag schon sein, dass man einigen Unrecht tut, die VORÜBERGEHEND auf Sozialleistungen angewiesen sind, aber glauben Sie mir bitte aus mehrjähriger Erfahrung als ehemaliger, sehr engagierter privater Arbeitsvermittler, dass es den meisten Arbeitslosen, die ich kennen gelernt habe (und es waren nicht wenige, durch mein Engagement) sehr gut geht mit ihren "€357,91". Zu gut, um an ihrer Situation etwas ändern zu wollen und zu gut, um in einem Arbeitsvermittler seine persönliche Chance und keine Beruhigung für das eigene Gewissen zu sehen. Wenn Sie also der Meinung sind, dass es gerecht und sozial ist, solche unproduktiven Leute DAUERHAFT mit Steuermitteln zu unterstützen, während meiner Lebensgefährtin und mir bei mittlerweile €1,60/l Benzinkosten, die Kilometerpauschale um 20 Kilometer täglich gekürzt wird, dann stimmt aus meiner Sicht mit Ihrer Moral und Ihrer Definition von "SOZIAL" etwas nicht. Glücklicherweise haben Sie mich aber als "Superschlaumeier" erkannnt, der bis heute bereits drei Ausbildungen gemacht hat, die er Abends mit Videofilmverleih und Pizzataxifahren finanziert hat und in einer Aufgabe steckt, in der er alle drei Ausbildungen miteinander vereint. Insgesamt war ich in meinem 20-jährigen Berufsleben acht Monate arbeitslos, sieben Jahre selbstständig und bin drei Mal beruflich bedingt umgezogen. Menschen wie Sie sagen jetzt sicher: Glück gehabt! Nochmal: Möglicherweise tue ich Frau Kathrin Hofmann und noch ein paar anderen Hilfeempfängern Unrecht, wobei ich ja auch nicht Frau Kathrin Hofmann persönlich meinte mit meinem Statement oben, aber ich weiß aus Erfahrung (übrigens statistisch auch belegt), dass die Leistungskürzung mit ALG II viele Arbeitslose erst zum Arbeiten gebracht hat und dass es manchen, und jetzt benutze ich bewusst Ihren Jargon, "Sozialschmarotzern", noch immer viel zu gut geht. Und zwar auf meine Kosten und vielleicht auch auf Ihre, lieber Herr Manfred Metzeler. Denken Sie mal darüber nach!
Suchen sie dringend eine Beratungstelle auf. Die können Ihnen dann einen Rechtsanwalt vermitteln, bzw. die Lage einschätzen.
Arbeitsagentur Harz IV Sozialgesetzbuch I-.... Leitfaden ALG II Sozialhilfe von A bis Z ISBN 3-932246-78-0 2009 €10 http://tinyurl.com/leitfaden-alg2
Arbeitsagentur ... Frag-einen-Anwalt ... http://tinyurl.com/alg2-frag-einen-anwalt
@ReclaBoxler-4128510 Ist es zu viel von einem "Superschlaumeier" verlangt, dass er sich an die deutschen Rechtschreibregeln hält? :-) Ihr "Papa" ist nicht der Tod selbst (hoffe ich wenigstens), sondern ist tot. Und kennenlernen schreibt man halt zusammen, ob man nun mit Arbeitslosen zu tun hat oder nicht.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :-) Cappo
An Kathrin Ich wünsche dir vom Herzen, daß alles gut geht. Schönen Sonntag an alle Menschen, denen es nicht gut geht. Klaus
Auskunftspflichten gemäss §15 SGB I:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/15.html
ALGII Leitfaden, Tacheles e.V., Frankfurt
http://www.scribd.com/doc/27384970/Auskunftsrecht-SGB-I-000