Meine 14-jährige Tochter bestieg mit einem gekauften Ticket am 14.8.2016 die U72 in Düsseldorf. Während des Einstiegs erhielt sie eine SMS auf ihr Handy und wollte diese unbedingt lesen bevor sie das Ticket entwertete. Zeitgleich fand eine Kontrolle der Fahrkarten statt. Meine Tochter versuchte dem Prüfer den Sachverhalt zu erklären. Dieser ließ keine Argumente gelten und behandelte meine Tochter als "Schwarzfahrerin".
Neben meiner Tochter saß eine Dame, die ihr Ticket ebenfalls nicht entwertet hatte. Nach dieser Feststellung ließ der Prüfer die Dame nachstempeln. Auf die ungleiche Behandlung angesprochen, meinter der Prüfer, die Dame sei schließlich älter.
Meine am gleichen Tag gesendete Mail wurde bis heute nicht von der Rheinbahn beantwortet. Das geforderte erhöhte Beförderungsentgelt soll unter Androhung von Inkassodiensten jedoch innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden. Daher darf man wohl erwarten, dass Anfragen auch zeitnah beantwortet.
Ich habe heute formell gegen das erhöhte Beförderungsentgelt Einspruch erhoben und werde die Angelegenheit auch gerichtlich klären lassen, zumal mir Name und Anschrift der auch betroffenen Dame bekannt ist
Meine Forderung an Rheinbahn Düsseldorf:
Niederschlagung des erhöhten Beförderungsentgeltes
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Die Angelegenheit befindet sich in der Prüfung.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst