Zitat aus meiner E-Mail an den Betreiber: "... am heutigen Tag (Freitag 11.09.2009 ca. 15:00 Uhr) fuhr ich zur Imo Waschanlage in der Buckower Chausee in Berlin. Abgesehen davon, dass mein Fahrzeug nicht richtig sauber geworden ist, wie ich es von anderen Waschanlagen gewöhnt bin, wurde bei meinem Auto der Unterbodenschutz abgerissen.
Auf meine Beschwerde hin sagte man mir - Zitat: "Sie sind doch selber Schuld, wenn Sie mit so einem Auto hier reinfahren". Mein Fahrzeug ist um wenige cm tiefer gelegt und ich habe vor Einfahrt in die Waschstraße nochmals nachgefragt, ob ich dort durchfahren kann, was mir, natürlich als zahlenden Kunden, sofort bejaht wurde.
Nicht nur, dass ich selber Schuld hätte, erteilte mir der angebliche Betreiber dieser Waschanlage ein "Hausverbot", weil ich mich zu sehr beschwere. Er war zu keiner Einigung o.ä. bereit.
Ich gebe Ihnen als Betreiber die Gelegenheit diese Angelegenheit zu klären."
Meine Forderung an IMO Car Wash:
Erstattung des Schadens und eine persönliche Entschuldigung des Betreibers
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wenn der Schaden nicht vor Ort angezeigt wurde, wird es wohl schwierig, hier etwas durchzusetzen. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Unterbodenschutz beim Waschen beschädigt wird.