Von meiner Partnerin habe ich einen Gutschein für ein Krimi-Dinner geschenkt bekommen, den wir leider aufgrund von gesundheitlichen Gründen erstmal nicht eingelöst haben. Dieser ist nun wieder aktuell und wir würden Ihn sehr gern einlösen. (Wie bereits auch einige Gutscheine davor)
Leider gibt es seitens Jochen Schweizer hier auf telefonische und per E-Mail nur Ablehnung. Am Telefon sogar die Aussage ist doch nicht sein Problem das ich es nicht geschafft habe. Guter Kundenservice sieht leider anders aus.
Würde mich freuen wenn hier noch eine Kulante Lösung gefunden werden könnte, ansonsten muss ich anderen defintiv von Jochen Schweizer als Anbieter abraten!
Meine Forderung an Jochen Schweizer:
Verlängerung des Gutscheins
Antwort auf die Beschwerde vom 17.09.2016
Guten Tag Herr Schmid,
es tut mir Leid, dass Sie Ihren Gutschein krankheitsbedingt nicht einlösen konnten. Wir richten uns bezüglich der Gutscheinfrist aus Gründen der Bilanzierungserfordernisse nach der gesetzlichen Verjährungszeit für Leistungsansprüche (§195 BGB). Hierbei nutzen wir im Sinne unserer Kunden den vollen Verjährungszeitraum aus, nämlich 3 Jahre ab Ende des Kaufjahres (effektiv also bis zu 4 Jahre). Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen und wir sind bei zeitnahen Rückmeldungen grundsätzlich gern zu Kulanzlösungen bereit. Gerne können wir Ihren Fall noch einmal überprüfen und bitten Sie dafür Ihren Namen und Ihren Gutscheincode an feedback@jochen-schweizer.de zu senden. Vielen Dank für Ihr Feedback.
Liebe Grüße aus München
Corinna aus dem Jochen Schweizer Team
kommentare und trackbacks 2
Gutscheine sind ja nicht grundlos begrenzt gültig. Die Personal-, Energie- und Materialkosten steigen und ein Händler muss auch kalkulieren und planen und kann einen Gutschein nicht unbegrenzt zur Verfügung stellen. Wenn der Gutschein bspw ursprünglich einen Wert von 200. - Euro hatte, die dafür zu erbringende Gegenleistung aber nach 3 Jahren zb schon 250. - Euro an Aufwand, Personal, Energiekosten etc kosten würde, zahlt der Händler drauf.
Jeder will eine Ausnahme von der Regel. Viele Kunden lösen ihre Gutscheine nicht fristgerecht ein, wenn das dann hundert pro Monat sind, und jeder beharrt auf die Einlösung und die Ausnahme.
Einem Händler eine schlechte Bewertung zu geben und anderen Kunden abzuraten, nur weil sich der Händler an die Vertragsbedingungen hält? Nicht okay!
Habe mich ausführlich mit dem Kundenservice in Verbindung gesetzt. Was am Ende bleibt waren die pampigen Antworten des Telefonservice. Ein E-Mail Kontakt in dem nur mit Textbausteinen gearbeitet wurde, die nicht auf die Fragen passen. Muss persönlich sagen, ich möchte den Gutschein inzwischen nicht mehr einlösen.
Und an C. Less. Es geht hier auch um die Ungleichbehandlung von Kunden. Wieso werden es bei einigen Kulanterweise noch verlängert und bei anderen nicht. Zudem wird der Gutschein zum selben Preis weiter angeboten. Das ist es was ich anprangere. Wenn es bei allen nicht verlängert werden würde, würde ich mich nicht beschweren!