Wir wollten zusätzlich zu einer Mietwagenrundreise ein Angebot für einen Flug von Nürnberg nach Riga. Diese Serviceleistung (Angebot von 3 Flügen) sollte extra 120 Euro kosten. Wir wären bereit gewesen, dies zu bezahlen, wären nicht die uns angebotenen Flüge inakzeptabel gewesen. Ein Flug ab Nürnberg war völlig überteuert und unbequem. Er hätte 698 Euro gekostet bei zweimaligem Umsteigen. Die beiden anderen uns angebotenen Flüge wären in Frankfurt bzw. München gestartet.
Weil uns dies seltsam vorkam, recherchierten wir selbst bei Opodo nach Flugangeboten und fanden etliche billigere mit einmaligem Umsteigen, von denen wir schließlich selbst in Absprache mit Baltikum Tours einen Flug für 250 Euro buchten. Überrascht waren wir, als uns die Firma dennoch die Servicegebühr in voller Höhe in Rechnung stellte. Da uns die erbrachte Leistung nicht der Höhe der Gebühr zu entsprechen schien, boten wir 30 Euro Bezahlung an. Daraufhin beharrte sie nicht nur auf ihrer Forderung in voller Höhe, sondern erhob zusätzlich eine Mahngebühr in Höhe von 20 (sic!) Euro. Der zweiten Mahnung folgte sogleich die Androhung eines Inkassobüros. Um unsere gesamte Reise nicht zu gefährden und um die Reiseunterlagen für die schon bezahlte Mietwagenrundreise zu erhalten, zahlten wir schließlich die insgesamt 160 Euro zusätzlich, fühlten uns aber unter Druck gesetzt.
Bestell-/Kundennummer: 26656 vom 15.6.2016
Meine Forderung an Baltikum Tours H&Z:
Rückerstattung von 130 Euro
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Wir haben leider immer noch keine Antwort von Baltikum-Tours erhalten.
Baltikum-Tours hat uns am 14.10.2016 per E-Mail aufgefordert, diese Beschwerde löschen zu lassen und dies nur sehr pauschal damit begründet, dass unsere Einwände "unsubstantiiert" wären. Zu unserem Vorschlag vom 16.10.2016, unseren sachlichen Erfahrungsbericht auf der ReclaBox so zu ergänzen, dass er auch für Baltikum-Tours akzeptabel wird, erhielten wir noch keine Antwort.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst