16.09.2016 | 11:04 Uhr | 1144 Views
Nach einigen Bemühungen meines Anwalts, Zwangsvollstreckungsbescheid und einem nicht eingehalten Termin zur Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse erging ein Haftbefehl gegen Herrn J. B.
Meine Forderung an EWB Ofenersatzteile:
350 Euro
Firmen-Antwort ausstehend seit 9 Jahren, 274 Tagen und 22 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 1
Wie erwartet erfolgt keine Reaktion.