DAS AMTSGERICHT in Zerbst urteilt einfach über jemanden, der nicht einmal angeklagt ist und noch nicht mal ein Urteil gefällt wurde, abfällig und hält nichts von der Unschuldsvermutung.
Es soll geprüft werden, ob ein Elternteil das Vermögensrecht für ihre minderjährige Tochter entzogen wird.
Nur weil Anzeigen bei Gericht vorliegen, kam es noch nicht zur Hauptverhandlung und auch zu keinem Urteil.
Das finde ich absurd, wenn die Richterin sich äußert, das Kind wird kriminell.
Bestell-/Kundennummer: Aktenzeichen familiengericht
Meine Forderung an amtsgericht:
Aufhebung des Beschlusses vom 08.09.2016
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Dann fragen Sie die Richterin einfach mal ob diese eine "gesetzliche" Richterin ist nach GG 101, nach Grundgesetz.
Sie werden keine Antwort bekommen. Das ist die Antwort zu allen Ihren Fragen.
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.
Die Richterin ist das Grundgesetz egal und sie hält nichts von der Unschuldsvermutung
wo kann ich mich jetzt beschweren-Im AG Zerbst gibt es keine Unschuldsvermutung
Der Richterin intressiert die Unschuldsvermutung nicht-auch wenn dies gesetzl. festgeschrieben ist
es interessiert ihr nicht. Sie vertritt ihre private Meinung
was kann man dagegen tun
in der Unschuldsvermutung steht man ist solange unschuldig bis ein die schuld rechtskräftig nachgewiesen wurde und man muss auch so behandelt werden dies ist aber leider beim AG Zerbst nicht