Diebstahl vom Smartphone - Man hört nichts mehr von der Allianz

München

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 25.08.2016 wurde mein Smartphone, das Sony Xperia Z5, gestohlen.

Beim Kauf im Media Markt habe ich den Plussschutz für 180 € abgeschlossen.

Heute habe ich daher im Callcenter, unter der Rufnummer 0800 5544010 angerufen und musste erfahren, dass alle Unterlagen eingegangen sind, aber die " Fachabteilung" den Fall noch bearbeitet.

3 Wochen?

Wann kann man mit dem Bescheid rechnen, oder sollte ich mich direkt an den Ombudsmann wenden?

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Bender

Bestell-/Kundennummer: H116019708DEU

Meine Forderung an Allianz Deutschland:

Erstattung vom Versicherungswert

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Am 20.9.2016 10:04 habe ich eine Mail mit weiteren Fragen erhalten, die ich um 11:55 beantwortet habe.

Ich bin gespannt.

Am 20.9.2016 10:04 habe ich eine Mail mit weiteren Fragen erhalten, die ich um 11:55 beantwortet habe.

Die Beschwerde wurde nicht gelöst.
Nach Aussage dieser Mail wird wohl bei Taschendiebstählen nicht entschädigt, da man ja ein Smartphone auch verlieren könnte.

Sehr geehrte (r) Herr BENDER, vielen Dank für die eingereichten Unterlagen. Wir bedauern sehr, dass Sie von diesem Schaden betroffen sind. Bitte entschuldigen Sie, dass wir erst heute auf den Vorgang zurückkommen. Der Eintritt des Versicherungsfalles (hier: Diebstahl im Sinne der Versicherungsbedingungen) ist vom Versicherungsnehmer zu beweisen. Voraussetzung einer Eintrittspflicht unsererseits ist zunächst, dass tatsächliche Umstände feststehen, aus denen sich ein nachgewiesener Sachverhalt ergibt, welcher nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen Schaden durch ein versichertes Ereignis (hier: Diebstahl) schließen lässt. Laut Ihren Ausführungen haben Sie Ihr Mobiltelefon in Ihrer Hosentasche aufbewahrt. Dieses ist - ohne Bemerken des eigentlichen Diebstahlaktes - demnach unbemerkt aus Ihrer Hosentasche abhandengekommen. Umstände, die einen Diebstahl hinreichend wahrscheinlich erscheinen lassen, sind für uns weder erkennbar noch nachgewiesen. Ein nicht versicherter Verlust (beispielsweise Verlieren gem. § 2.5 j) AVB) ist hier mindestens ebenso wahrscheinlich, zumal ein konkreter Anhaltspunkt für die Entwendung durch einen Dritten nicht ersichtlich ist. Mit freundlichen Grüßen Ihr Allianz Plusschutz-Team

Dann wird halt der Ombudsmann und zur Not der Anwalt mit der Allianz beschäftigt.

Angeblich hat die Allianz den Ermittelungsericht der Polizei angefordert um dann nochmals zu prüfen.