Ich bekomme seit April 2016 für meine im Haushalt lebenden drei Kinder,
kein Kindergeld, hinsichtlich eines schwebenden Arbeitsgerichtsverfahren zahlt die Familienkasse beim Finanzamt Dessau-Rosslau kein Kindergeld und hat die Akte am 05.08.2016 an die Familienkasse bei der Arbeitsagentur in Halle (Saale) abgegeben. Da Schreiben postalisch nicht nachvollziehbar, nicht angekommen sind (25.08.2016 und 07.09.2016) habe ich nicht zu vertreten. Ich habe mehrmals telefonisch bei ihrer Hotline angerufen und Faxanschreiben versendet. Darüberhinaus um dringende Bearbeitung gebeten und ersucht.
Sofern jetzt nicht vorangig für meine im Haushalt lebenden Kinder keine rückwirkende Erstattung des Kindergeldes bis zum 21.09.2016 erfolgen, sehe ich mich gezwungen, zum 22.09.2016 Untätigkeitsklage erheben und zugleich den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen.
Bestell-/Kundennummer: Kindergeldnummer 002 FK 670639
Meine Forderung an Familienkasse:
Nachzahlung des Kindergeldes seit April 2016
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst