Sehr geehrte Damen und Herren,
der im Rahmen der o. g. Reise vorgesehene Rückflug um 20:30 Uhr am 30. September 2016 ab Johannesburg (SA 264) verschob sich, im Übrigen ohne jedwede Information seitens der Flug-Gesellschaft, um über 3,5 Stunden auf kurz nach 24:00 Uhr.
Durch die sich daraus ergebende Ankunftzeit in München gegen 10:20 Uhr verpassten wir den Anschlussflug Richtung Hamburg (LH 2064), wurden auf die Wartelisten 13:00 Uhr und 15:00 Uhr gesetzt und darüberhinaus für 17:00 Uhr fest gebucht; durch uns nicht bekannte Umstände bekamen wir dann die 15:00 Uhr - Maschine, die um 15:30 startete, sodaß wir gegen 16:45 Uhr mit 6,5 stündiger Verspätung in Hamburg eintrafen.
Unser gebuchter Abholservice Richtung Wohnort (Kosten € 80) stand uns wegen anderweitiger Termine nicht mehr zur Verfügung, sodaß wir auf den Flughafenzubringer Kielius (Fa. Autokraft, Kiel) um 17:15 Uhr (Kosten € 62,50) zurückgreifen mussten.
Wir waren schließlich gegen 19:00 Uhr endlich zuhause und hatten darüber hinaus eine für den Tag geplante wichtige Familienfeier komplett verpaßt.
Es gab in Johannesburg innerhalb der 3,5 - stündigen Wartezeit neben nicht erfolgter Information übrigens auch keine Verpflegung geschweige denn Getränke.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schmidt, Ursel Trelle
Bestell-/Kundennummer: Reise-Nr. 3852 / Faszination Südafrika 2016
Meine Forderung an trendtours Touristik:
Flugpreiserstattung mindestens € 600 zzgl. Zubringer - Kosten in Höhe von € 142,50
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Sehr geehrte Damen und Herren, die Antwort seitens SAA mit Datum 22.12.2016 liegt vor.Man lehnt eine generelle Entschädigung nach internationalem und EU-Recht ab, ist bereit, die angefallenen Abholservicekosten zu prüfen, wobei uns dieser Beleg leider nicht mehr vorliegt.Es wird ferner eine 50%-ige Ermäßigung auf die nächste Buchung mit SAA angeboten, die wir aufgrund unseres Alters und damit verbundener Reiseziele sicher nicht in Anspruch nehmen können.
Wir bitten Sie, sich noch einmal einzuschalten, vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Ursel Trelle
Jürgen Schmidt
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst