Dinner in the Dark- Gutscheine abgelaufen

München

Hallo, mein Gutschein ist nun seit zwei Jahren abgelaufen und mich ärgert diese Situation sehr. Da ich es eigentlich nicht einsehe, warum ein Gutschein ablaufen kann/darf.
Ich hatte vor zwei Jahren mit diesem Gutschein einen Termin ausgemacht und musste diesen leider wieder absagen, da mein Partner sich von mir getrennt hat.

Zwei Monate nachdem der Gutschein abgelaufen war, wollte ich einen neuen Termin vereinbaren und da wurde mir relativ frech gesagt, dass der Gutschein keinen Wert mehr hat.

Wie bitte kann das sein?

Ich habe sehr oft Gutscheine von JS verschenkt, aber seitdem bin ich ein absoluter Gegner von JS. Abzocke der Kunden.

Lieber die Gutscheine bei dem Veranstalter selber kaufen.

Bin heute zufällig auf den Gutschein gestoßen und musste jetzt Dampf ablassen.

Eure Caro

Meine Forderung an Jochen Schweizer:

Erstattung des Gutscheins

Antwort auf die Beschwerde vom 06.10.2016
Jochen Schweizer GmbH

Abteilung: Customer Relationship Management

13.10.2016 | 14:48 Uhr

Guten Tag,

schade, dass Sie es innerhalb der 3 Jahre bis zum Jahresende nicht geschafft haben Ihren Gutschein einzulösen. Wir richten uns bezüglich der Gutscheinfrist aus Gründen der Bilanzierungserfordernisse nach der gesetzlichen Verjährungszeit für Leistungsansprüche. Hierbei nutzen wir im Sinne unserer Kunden den vollen Verjährungszeitraum aus, nämlich 3 Jahre ab Ende des Kaufjahres (effektiv also bis zu 4 Jahre). Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen und wir sind bei zeitnahen Rückmeldungen grundsätzlich gern zu Kulanzlösungen bereit. Uns ist bewusst, dass immer mal etwas dazwischen kommen kann, daher bieten wir innerhalb der Gültigkeit eine Verlängerung des Gutscheins an. Danach können wir Ihnen leider nicht mehr entgegenkommen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Liebe Grüße aus München
Corinna aus dem Jochen Schweizer Team

bewerten sie die antwort von Jochen Schweizer GmbH

Warum sind Gutscheine begrenzt? Weil sich die Unkosten und Preise im Laufe der Zeit verändern. Wenn ein Unternehmer Ihnen eine Leistung in Form eines Gutscheins für zb 200. - Euro verkauft, hat er 3 Jahre später höhere Unkosten wie gestiegene Personal-, Material- und Energiekosten etc, so dass er für dieselbe Dienstleistung bzw Gutschein auch höhere Kosten verlangen muss.

Nur weil der Kunde/Verbraucher etwas nicht nachvollziehen kann, sich nicht für die Umstände und Hintergründe interessiert, bedeutet das nicht, dass Dinge grundlos so gehandhabt werden.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst