Neben viel zu hoch ausgefallenen hochgerechneten Nachbelastungen wegen Nichtmeldung des Zählerstandes -Onlinevertäge! - ist mir jetzt per Telefon mitgeteilt worden, dass sich mein Arbeitspreis im August 2016 von 24,48 ct auf 32,07 ct erhöht hat. Und dies bei dem heutigen Marktpreises, die ständig in der Presse sind. Die einzige Mitteilung, die ich dazu erhalten habe, ist die inzwischen vom Landesgericht Düsseldorf für unzulässig erklärte E-Mail "Energiemarktentwicklungen und -preisanpassungen" ( www.verbraucherzentrale-sachsen.de/media238297A.pdf).
Dies sind gleich zwei Ärgernisse, die einem das Gefühl geben, dass Extraenergie die AGB bewußt so strikt, und darauf hofft, dass dies kunden, weil Onlineverträge, nicht auffällt.
Leider fühlt sich das an wie ein nicht abgesprochener doppelter Griff ins Kundenportemonnaie, der alles andere als Vertrauen schafft. Nein, vielmehr große Verärgerung verursacht.
Wie vom BGH in zahlreichen Urteilen bestätigt hat, mache ich hiermit Anspruch von meinem Recht, Einspruch gegen die erfolgte Preiserhöhung einzulegen. Konkret fordere ich hiermit ExtraEnergie auf, die Mehrkosten durch die Preiserhöhung vollständig und ohne Abzüge zurück zu erstatten. Denn diese Erhöhung entbehrt auch den Prinzipien einer fairen, auf tatsächlichen Kostensteigerungen basierenden Erhöhung, da ich nun sogar fast 3 Cent über dem Grundversorgertarif liege. Aktuelle Preise von ExtraEnergie (z. B. dem ExtraEnergie Flex Tarif mit einem Arbeitspreis von ca 25 Cent pro kWh in meinem PLZ-Gebiet) belegen zusätzlich, dass die Preiserhöhung nicht auf tatsächlichen Kostensteigerungen beruhen.
Weiterhin fordere ich eine Absenkung des Arbeitspreises für das laufende Vertragsjahr zurück auf den Wert von 24,48 (Brutto).
Sofern ich keine vollständige Erstattung der Mehrkosten erhalte sowie der Absenkung des Arbeitspreises auf den Wert vor der letzten Erhöhung eingewilligt wird, werde ich die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Weiterhin werde ich, falls erforderlich, auch den Rechtsweg einschreiten, da die rechtliche Lage aufgrund der diversen BGH Urteile eindeutig ist.
MfG
Tomislav Knopp
Bestell-/Kundennummer: 02291283
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Sofortige Neuabrechnung des letzten VJ mit 3375 kw/h, Beibehaltung des alten Abschlags, Erstattung der Mehrkosten durch Erhöhung AP, rückwirkende Absenkung des AP 24,48Ct
Antwort auf die Beschwerde vom 10.11.2016
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Daher haben wir Ihr Anliegen zur Prüfung umgehend an unsere Fachabteilung weitergeleitet.
Selbstverständlich werden wir Sie sofort informieren, sobald eine Klärung erfolgt ist.
Gerne können Sie sich bei eventuellen Rückfragen jederzeit an unser Service Center wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
kommentare und trackbacks 1
Verehrte ReclaBox,
das Unternehmen und ich konnten uns auch dank der Publizität auf dieser Seite einvernehmlich einigen.
MfG,
Tomislav Knopp