Fehlende Auftragsbestätigung bzw. Kündigung und Freigabe Zähler

Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren, eigentlich beziehe ich seit 15.08. von Ihnen Strom. Ein Schreiben über die Höhe und die Laufzeit der Abschläge habe ich nie erhalten. Am 11.10. wurde aber ein Abschlag abgebucht, den ich nicht nachvollziehen kann. Vor ca. 2 Wochen habe ich mit Ihrem Kundendienst telefoniert. Dort wurde mir zugesagt, dass die Auftragsbestätigung tatsächlich noch nicht raus gegangen ist. Ihr Mitarbeiter wollte dies dann veranlassen. Leider habe ich bis heute noch nichts erhalten. Sie können nicht einfach Geld abbuchen ohne mir das auch mitzuteilen. Ich wollte den Betrag schon zurückbuchen lassen.

Inzwischen hat sich die Situation geändert und der Zähler soll umgemeldet werden. Laut der Edis wurde aber eine Zählerumschreibung Ihrerseits abgelehnt. Ihr Mitarbeiter hat mir erklärt, dass ein Umzug kein Grund ist zu einer Vertragskündigung. Das würde in den AGB stehen, die ich auch nicht erhalten habe. Die von Ihnen geforderten Unterlagen kann und will ich Ihnen nicht zusenden. Bei keinem anderen Energieanbieter gab es in der Vergangenheit solche Probleme wie mit Ihnen.

Ich erwarte die Freigabe des Zählers und eine Abrechnung. Ich gebe Ihnen dafür Zeit bis zum 15.11.2016, andernfalls werde ich die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben.

Bestell-/Kundennummer: 00089879

Meine Forderung an Voxenergie:

Ich erwarte die Freigabe des Zählers und eine Abrechnung.

Antwort auf die Beschwerde vom 09.11.2016
voxenergie GmbH

Abteilung: Kundenbetreuung

14.11.2016 | 15:32 Uhr

Sehr geehrte Frau Hameister,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zufriedene Kunden liegen uns sehr am Herzen. Wir haben Ihre Beschwerde daher mit Bedauern zur Kenntnis genommen und den Sachverhalt erneut geprüft.

Leider mussten wir bei der Überprüfung feststellen, dass Ihre Ausführungen weitestgehend nicht zutreffend sind. Sie haben uns am 07.07.2016 schriftlich einen verbindlichen Auftrag erteilt. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurden Sie über die wesentlichen Vertragsbestandteile informiert. Gleichzeitig haben Sie mit Ihrer Unterschrift auf einem der Formulare bestätigt, dass Sie eine Vertragskopie sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten haben. Im Anschluss daran haben wir Ihnen unverzüglich eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Datum vom 22.07.2016 zukommen lassen. Demzufolge nutzen Sie unsere Dienste seit August 2016.

Bis zum heutigen Zeitpunkt liegen uns keine Unterlagen vor, die auf eine rechtzeitige Umzugsmitteilung hindeuten würden. Sie haben uns bisher auch keinen Endzählerstand und kein Umzugsdatum mitgeteilt.

Selbstverständlich besteht bei Ihrem Vertrag mit voxenergie die gesetzliche Möglichkeit, den Vertrag aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB außerordentlich zu kündigen. Ein Wohnortswechsel stellt jedoch grundsätzlich keinen wichtigen Grund im Sinne dieser Vorschrift dar - jedenfalls nicht, wenn es voxenergie möglich ist, am neuen Standort die Leistung zu erbringen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Sie sich für einen Tarif mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten entschieden haben.

Bitte haben Sie Verständnis, dass es uns aufgrund der oben genannten Umstände nicht möglich war, die Freigabe des Zählers zu veranlassen und eine Abschlussrechnung zu erstellen.

Eine einvernehmliche und kundenorientierte Lösung liegt uns jedoch sehr am Herzen. Daher werden wir in diesem Einzelfall, sobald uns der Endzählerstand vorliegt, eine Abmeldung in die Wege leiten und die Schlussrechnung erstellen.

Wir sind zuversichtlich, die Angelegenheit bald zu Ihrer Zufriedenheit lösen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Habe den Zählerstand mitgeteilt, ich hoffe, dass Voxenergy relativ zügig abrechnet und den Zähler frei gibt.

Bisher warte ich noch auf die Abrechnung.

Ich warte immer noch auf die Abrechnung.

Die Abrechnung ist schon vor 14 Tagen gekommen mit einem Guthaben, was aber noch nicht ausgezahlt wurde. Ich hatte Vox mitgeteilt, dass das Guthaben noch dieses Jahr überwiesen werden muss, sonst ist das Girokonto aufgelöst. Das wurde natürlich nicht beachtet und ich kann dem Geld hinterher laufen. Ich hatte die Hoffnung, dass sich alles noch dieses Jahr klärt. Aber nicht mit dieser Firma.
Kommen Sie gut ins neue Jahr.